19.12.2023 - 3 Stellenplan 2024 und Entwicklung der Personal- ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Di., 19.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) begrüßt die Anwesenden im neuen Verwaltungsgebäude der Maria-Theresia-Alle 38, kurz „MTA“ genannt und berichtet - unter Einbezug der Umzugshistorie -, dass sich die Mitarbeitenden im neuen Dienstgebäude wohl fühlen würden. Im Rahmen einer der nächsten Sitzungen des Personal- und Verwaltungsausschusses könnten die neuen Räumlichkeiten gerne besichtigt werden.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) beginnt mit der PowerPoint-Präsentation zum Stellenplan 2024 und ordnet den Stellenplanentwurf der 1. Lesung unter Berücksichtigung der Zuordnung der Stellen nach Aufgabenbereichen, ihrer Art und ihrem Anteil der Refinanzierung in den Gesamtkontext des städtischen Haushalts ein. Hierbei wird hervorgehoben, dass - im Vergleich zu den Vorjahren - die nachfolgend dargestellten Stellenplanänderungen bereits denen der kommenden 2. Lesung entsprächen und nur eine geringfügige Anzahl von Stellenplanänderungen im Zuge der 2. Lesung noch eingebracht würden.
Aufgrund der finanziellen Auswirkungen des Personalkostenverbunds auf den städtischen Haushalt sei es folgerichtig, dass zunächst eine Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in den Rat erfolge und erst im Anschluss die Befassung mit dem Stellenplanentwurf im Personal- und Verwaltungsausschuss eröffnet werde.
Der vereinbarte restriktive Maßstab von Stellenneueinrichtungen wurde seitens aller Dezernate unter gleichzeitiger Berücksichtigung der politischen Schwerpunktsetzungen umgesetzt: 112 Stellenneu-einrichtungen stünden 39,5 Stelleneinsparungen gegenüber. Personell sei die Stadt Aachen nun zunächst gut aufgestellt, sodass bei weiteren Stellenneueinrichtungen ein höherer Maßstab, auch im Hinblick auf die damit einhergehenden finanziellen Auswirkungen, anzuwenden sei. Neu eingerichtete Stellen gelte es, nun nicht nur mit entsprechenden Mitarbeitenden personell zu besetzen. Es sei ferner wichtig, dass sich die mit den Stellen korrespondierenden Strukturen und Abläufe festigen könnten und es nicht zu zusätzlichen freiwilligen Aufgabenzuwächsen komme, die diesen Prozess beeinträchtigten.
Bei den im Zuge des Stellenplanverfahrens 2024 vorgeschlagenen Stellen handele es sich zum Großteil um Stelleneinrichtungen im FB 37, welcher es aufgrund der notwendigen Interimswache zusätzlich bedürfe. Darüber hinaus seien von den 112 Stellenneueinrichtungen lediglich 21 Stellen dem Bereich der freiwilligen Aufgaben zugeordnet und ebenso zum Großteil refinanziert.
Bei der Kalkulation der finanziellen Auswirkungen von Stellenneueinrichtungen würden nur die KGSt-Werte zu Grunde gelegt. Da diese in der Regel etwas großzügiger kalkuliert würden, sei der vereinbarte 10%ige Abzug der ermittelten Kosten bereits in den Vorlagen berücksichtigt worden. Der Saldo der Stellenneueinrichtungen belaufe sich somit für 2024 auf rund 5,3 Mio. Euro, sprich - aufgrund hälftiger finanzieller Berücksichtigung im Jahr der Stellenneueinrichtung - für 2025 auf rund 10,6 Mio. Euro.
Im Verhältnis zum Gesamtvolumen des Personalkostenverbunds sei dies jedoch zu relativieren. Einen viel größeren Einfluss auf das ansteigende Gesamtvolumen des Personalkostenverbunds habe die Tarif- bzw. Besoldungserhöhung bei den Tarifbeschäftigten bzw. Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen, welche bereits in den Kalkulationen entsprechende Berücksichtigung gefunden hätten. Aufgrund des Einflusses der Erhöhungen auf die Versorgungshöhe sei ferner die Zuführung zur Rückstellung der Versorgungsempfänger*innen im Haushaltsjahr 2024 deutlich umfänglicher als in den Vorjahren.
In diesem Zusammenhang sei die Betrachtung der Beamt*innenquote deswegen besonders angezeigt. Im Vergleich zu Beschäftigten entstünden bei Beamt*innen durch Pensions- und Krankheitskosten zusätzliche Aufwendungen, auch nach Ausscheiden aus dem Dienst. Die vorliegende Reduzierung der Beamt*innenquote bei der Stadt Aachen habe somit auch zur Folge, dass diese Folgekosten reduziert würden.
Bei Betrachtung des Gesamtvolumens des Personalkostenverbunds sowie der Personalintensität sei im Weiteren stets auf das dahinterstehende Aufgabenportfolio zu achten. So sei der Bereich der Kindertagesbetreuung bei anderen Kommunen ausgelagert, was wiederum zu einem geringeren Personalkostenaufwand führe. Gleichzeitig führe diese Handhabung jedoch zu entsprechenden Aufwandspositionen an anderer Stelle.
Bei der Kalkulation des Personalkostenverbunds (ohne Stellenneueinrichtungen) sei in der Vergangenheit ein Pauschalabzug von rund 8 Mio. Euro vorgenommen worden. Zur Reduzierung zu hoher Haushaltsansätze im Bereich des Personalkostenverbunds sei in den jüngsten Haushaltsplangesprächen vereinbart worden, dass von dieser Verfahrensweise zukünftig Abstand genommen werden solle. Vielmehr sollten die jeweiligen Stellenvakanzquoten der Beschäftigten- und Beamt*innenstellen zu Grunde gelegt werden. Für das Haushaltsjahr 2024 bedeute dies einen Abzug von insgesamt 16 Mio. Euro.
Stichtag der Personalbesetzungsquote sei der 30.06. eines jeden Jahres. Stellenneueinrichtungen dürften in der Regel erst ab dem 01.07. eines jeden Jahres besetzt werden. Die Personalbesetzungsquote sei - insbesondere in Jahren mit vielen Stellenneueinrichtungen - entsprechend zu betrachten und einzuordnen.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) schließt den Vortrag mit einem Ausblick auf die 2. Lesung ab. Diese werde voraussichtlich weitere 2,5 Stellenneueinrichtungen und 4,5 Stelleneinsparungen umfassen, sprich eine Aufwandsreduzierung in Höhe von rund 300.000 €.
Ratsfrau Becker (GRÜNE) habe keine Fragen, bedanke sich aber für den restriktiven Umgang seitens der Dezernate. Eine Detailbefassung mit der Vorlage folge.
Herr Dr. Kremer (Dezernat V) weist sodann darauf hin, dass Frau Katja Oldenburg (FB 11) den Bereich der Personalorganisation verlasse und spricht ein herzliches Dankeschön für die über viele Jahre hinweg geleistete Arbeit aus. Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Frohn (CDU) bedankt sich ebenfalls herzlich für den gezeigten Einsatz.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss vorbehaltlich weiterer Beschlüsse dem Rat der Stadt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024 zu beschließen.
Zudem nimmt der Personal- und Verwaltungsausschuss die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2024 zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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313,6 kB
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