16.01.2024 - 2 Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt A...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 16.01.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Meiners führt aus, dass nach Veröffentlichung des Vorentwurfes des Landschaftsplans der Stadt Aachen in 2018 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zahlreich eingegangenen Stellungnahmen in den Prozess eingeflossen seien und intensive Gespräche mit den Beteiligten stattgefunden hätten. Der nach Abwägung aller Eingaben resultierende Entwurf des Landschaftsplans sei bereits Ende letzten Jahres den Fraktionen vorgestellt worden. Derzeit laufe die Vorstellung des Entwurfes in den Bezirksvertretungen. Hier stünden noch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und Aachen-Richterich aus. Bisher sei die Präsentation des Entwurfes in den Bezirken recht problemlos verlaufen. Herr Meiners teilt weiterhin mit, dass Ende Februar die Vorstellung des Entwurfes in den Fachgremien, dem Ausschuss für Klima und Umweltschutz sowie des Planungsausschusses, anstehe. Daraufhin werde die Offenlage des Entwurfes erfolgen, im Rahmen derer die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange erneut die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen.
Herr Röthke stellt im Rahmen einer Power-Point-Präsentation die Entwurfsfassung zur Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Aachen vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Herr Dr. Aletsee erkundigt sich danach, wann und wie der Naturschutzbeirat in das weitere Verfahren einbezogen werde. Herr Röthke teilt mit, dass der Naturschutzbeirat kein politisches Gremium sei und insofern nicht in der politischen Beratungsfolge integriert sei. Seitens des Naturschutzbeirats könne wie beim Vorentwurfsverfahren eine gemeinsame Stellungnahme im Rahmen der Offenlage abgegeben werden. Herr Meiners ergänzt, dass die Verbände ohnehin als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt seien.
Herr Dr. Stoll erkundigt sich nach dem Verhältnis zwischen Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsplan (LP) und möchte wissen, ob der FNP Vorgaben für den LP gebe.
Herr Röthke teilt mit, dass sich FNP und LP grundsätzlich auf einer Ebene befänden. Er führt weiterhin aus, dass im Falle von Konflikten zwischen FNP und LP, die Darstellungen und Festsetzungen des LPs außer Kraft treten. Frau Hermanns ergänzt, dass bei der Stadt Aachen durch den Status als kreisfreie Stadt die Besonderheit darin bestehe, dass sowohl Bauleitplanung als auch Landschaftsplanung durch die Stadt Aachen erfolge. Auch sie weist darauf hin, dass sich widersprechende Aussagen zwischen den Regelwerken den Landschaftsplan zurückdrängten. Herr Meiners weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit auch Entwicklungen gab, wo die Festsetzungen des FNP zurückgenommen worden seien.
Herr Grooten erkundigt sich nach der Erweiterung bzw. Neuerrichtung landwirtschaftlicher Gebäude in Geschützten Landschaftsbestandteilen bzw. in Naturschutzgebieten. Herr Röthke erwidert, dass der Landschaftsplan Ausnahmen zur Erweiterung bzw. Errichtung privilegierter baulicher Anlagen in diesen Schutzgebieten bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen vorsehe.
Herr Dr. Aletsee hält das Werk für zu umfangreich. Aus seiner Sicht sei es für den Leser sehr anstrengend und für die Bevölkerung sehr undurchschaubar und es sei nicht klar, wo der Weg hinführe. Er ist der Auffassung, dass die Bevölkerung umfangreicher über das Planwerk informiert werden müsse.
Herr Dr. Aletsee führt weiterhin aus, dass sei seiner Ansicht nach der alte Landschaftsplan nicht geschafft habe, Biodiversität zu fördern. Die Prognose für den neuen LP diesbezüglich stufe er auch eher schlecht ein. Er halte Düngung in Naturschutzgebieten für fraglich. Aus seiner Sicht müsse in Naturschutzgebieten der Grundsatz gelten, dass Düngung verboten sei und nur in begründeten Ausnahmen erlaubt werden dürfe. Bei den Forstflächen ist er der Ansicht, dass die forstliche Nutzung bei Flächen, die aus der Nutzung herausgenommen würden, verboten werden müsse. Durch den FNP seien bereits große Flächen für die Neuentwicklung von Bebauung vorgesehen. Seitens des NABU werde hier ein deutlicher Verbesserungsbedarf gesehen. Man wünsche sich beim LP klare Strukturen und Vorgaben.
Herr Dr. Laurien stimmt Herrn Dr. Aletsee zu, dass das Werk sehr umfangreich sei. Er empfinde den neuen LP aber transparenter als den alten LP.
Frau Nelißen ist der Auffassung, dass Anreize geschaffen werden müssten, die Ziele der Festsetzungen zu erreichen. Sie erkundigt sich danach, wie der Nutzungsausfall durch Verbote in Naturschutzgebieten entschädigt werde. Herr Röthke führt aus, dass die Ziele nicht nur durch Verbote, sondern auch als Gebote im Planwerk verankert seien und Aufwandsentschädigungen auf jeden Fall gezahlt werden müssen. Frau Nelißen erkundigt sich danach, ob es hinsichtlich der Entschädigungszahlungen Unterschiede zwischen Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten gebe. Herr Röthke erwidert, dass dies nicht der Fall sei, Naturschutzgebiete allerdings priorisiert behandelt würden und der Fokus zunächst bei der Entschädigung der Naturschutzgebiete läge. Herr Meiners ergänzt, dass bereits jetzt im Vorgriff auf die Rechtskraft des neuen LPs versucht werde, im Rahmen von Grundstückstauschen den Landwirten entgegenzukommen. Denkbar sei beispielsweise auch die Umstellung auf biologische Landwirtschaft.
Aus Sicht von Herrn Grooten bedeute der neue LP eine sehr große Einschränkung für die Landwirtschaft. Er begrüße die Zonierung der Naturschutzgebiete. Er ist der Auffassung, dass die Umsetzung des LPs mit Zwang und Ordnungsrecht nicht zum Ziel führe und im schlechtesten Fall sogar zur Betriebsaufgabe führen könne.
Herr Schwenk teilt mit, dass die Hoffnung des NABU darin liege, dass der neue LP eine Weichenstellung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft schaffe.
Er führt weiterhin aus, dass ausweislich des Landesnaturschutzgesetzes Düngung und Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten in Ausnahmefällen möglich sei. Er fragt, aus welchem Grund dies nicht auch in dieser Form in den Landschaftsplan einfließen könne. Außerdem ist Herr Schwenk der Auffassung, dass der Vertragsnaturschutz zu formal sei und die Antragsteller abgeschreckt würden.
Herr Koch erkundigt sich danach, wie der Landschaftsplan umgesetzt werde. Aus seiner Sicht sei Futter bei Nicht-Düngung nicht mehr brauchbar. Darüber hinaus möchte er wissen, wie im Falle eines Flächentauschs die Naturschutzflächen bewirtschaftet würden. Er selber werde Flächen, welche in zukünftigen Naturschutzgebieten liegen, sofort zum Verkauf anbieten.
Herr Dr. Aletsee ist der Auffassung, dass durch die Neuaufstellung des LPs kein Konflikt zwischen den Naturschutzverbänden und der Landwirtschaft entstehen solle. Aus seiner Sicht sei eine Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft auch auf naturschutzfachlichen hochwertigen Flächen möglich. Der Rückgang der landwirtschaftlichen Betriebe habe nicht zwingend etwas mit dem Naturschutz zu tun. Die Festsetzung von Naturschutzgebieten sei jedoch erforderlich.
Herr Meiners teilt mit, dass er alle Sichtweisen nachvollziehen könne. Der Landschaftsplan habe seine Grenzen und es könne nicht alles berücksichtigt werden. Er zeigt sich überzeugt, dass das Planwerk einen tragbaren Weg aufzeige.
Frau Ranft erkundigt sich danach, ob die Pflege- und Entwicklungspläne bereits bestünden. Dazu gibt Herr Röthke bekannt, dass in Teilbereichen zwar grobe Konzepte vorhanden seien, diese jedoch noch nicht ausgearbeitet worden seien. Frau Ranft möchte wissen, wann mit der Ausarbeitung begonnen werde. Herr Röthke erwidert, dass dies schnellstmöglich nach Rechtskraft des LPs erfolgen solle. Es werde zunächst eine Prioritätenliste erstellt. Frau Ranft fragt nach, ob die Ausarbeitung der Pflege- und Entwicklungspläne lediglich durch die Verwaltung erfolge oder ob auch eine Verbandsbeteiligung gewünscht sei. Herr Röthke teilt mit, dass es bestimmt sinnvoll sei, ergänzende Meinungen einzubringen. Über den konkreten Ablauf müsse man sich allerdings noch Gedanken machen. Es würden auf jeden Fall mit allen Beteiligten Einzelgespräche stattfinden.
Herr Grooten erkundigt sich danach, aus welchem Grunde in nur einem Landschaftsschutzgebiet die Hundeanleinpflicht vorgesehen sei. Dazu gibt Herr Röthke bekannt, dass die Hundeanleinplicht in Landschaftsschutzgebieten sehr gut begründet sein müsse und man lediglich für zwei Landschaftsschutzgebiet die entsprechende Begründung (hier: Vogelschutz) nachweisen kann.
Herr Dr. Aletsee ist der Auffassung, dass die Zonierung der Naturschutzgebiete einen großen formalen Aufwand nach sich ziehe und dieser Formalismus begrenzt werden müsse.
Herr Röthke gibt hinsichtlich der Zonierung bekannt, dass sich diese an den jetzigen Zustand orientiere. Da die Natur allerdings nicht statisch sei, wurde in den textlichen Festsetzungen ein Passus aufgenommen, welcher bei Veränderung eine Verschiebung der Zonierung zulasse. Er sagt zu, den entsprechenden Passus herauszusuchen.
Frau Ranft erkundigt sich danach, ob die Synopse im Hinblick auf Änderungen im noch anstehenden Beschluss des Planungsausschusses angepasst werden könne. Frau Hermanns teilt mit, dass man sich überlegen werde, wie dies dargestellt werden könne.
Frau Ranft bittet ebenfalls darum, den Entwurf nicht während der Sommerferien in die Offenlage zu geben. Frau Hermanns gibt bekannt, dass geplant sei, dass die Offenlage vor den Sommerferien beendet werde.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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