29.02.2024 - 5 Neufassung der Entgeltordnung für die Tätigkeit...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emmerich erläutert kurz den Inhalt der Vorlage: Die Anpassung erfolge aufgrund von Kostensteigerungen, welche auch den Fachbereich Rechnungsprüfung beträfen. Die ermittelten 92 € je Prüferstunde bewegten sich im unteren branchenüblichen Bereich.

 

Herr Pilgram (Grüne) führt aus, dass eine hohe Qualität vorliege, die ggf. mehr wert sei als eine am Markt verfügbare Leistung. Er fragt, ob nicht eine differenziertere Staffelung der Stundensätze möglich sei. Herr Emmerich führt aus, dass dies nicht möglich sei, da man nur Kommunen prüfe und insoweit keine unterschiedlichen Stundensätze geltend machen könne. Ergänzend merkt er an, dass die Leistungen voraussichtlich ab 2025 umsatzsteuerpflichtig werden und die geprüften Kommunen insofern von Mehrkosten betroffen sein werden. Hierzu seien in den bestehenden Vereinbarungen bereits entsprechende Regelungen vorgesehen.

 

Herr Schmitz (SPD) fragt, warum die Lehrgangskosten nicht mit einberechnet würden. Der Stundensatz von 92 € werde als unteres Level für die Vergütung von Prüfungsleistungen angesehen. Herr Emmerich erläutert, dass die Zertifizierungen ein hohes qualitatives Niveau sichern  und auch hohe Kosten verursachen. Diese würden als Gemeinkostenzuschlag auf die Kommunen umgelegt.

 

Frau Begolli (Linke) wirbt für Verständnis, dass hier die öffentliche Hand die öffentliche Hand prüfe und die Vergütung der Prüfstunden insoweit nur der Kostendeckung und keiner Gewinnerzielungsabsicht dienen solle.

 

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Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Anpassung des Entgelttarifs zur Rechnungsprüfungs-ordnung zur Kenntnis.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage