01.02.2024 - 16 Anträge der Träger der freien Wohlfahrtspflege ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Bevor der Vorsitzende den TOP 16 aufruft, unterbricht er die Sitzung von 18:52 Uhr bis 19.00 Uhr.

 

Zum Tagesordnungspunkt liegt ein geänderter Beschlussvorschlag der Koalition (Anlage 2 zu TOP 17) vor. Frau Koentges spricht sich dafür aus, dass eine Deckelung der Erhöhungen bei 10,7 % erfolgt, soweit denn im Einzelfall mindestens in dieser Höhe beantragt wurde.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Tillmanns, dass ihm die Herkunft des Erhöhungssatzes 10,7 % unklar sei. Seine Fraktion möchte darüber hinausgehen und in 2024 sowie den Folgejahren - wie von den freien Trägern explizit beantragt - je insgesamt 120.700 Euro zusätzlich bereitstellen (Anlage 3 zu TOP 17). Herr Tillmanns appelliert an die Koalition, sich dem CDU-Antrag anzuschließen.

Frau Braun erklärt, dass die 10,7 % genommen wurden, weil mehrere Träger diese beantragt haben und weist den Vorschlag der Koalition mit der Begründung zurück, man wolle zwar die Tarifsteigerungen auffangen, nicht jedoch überzogene Maximalforderungen erfüllen.

 

Herr Tillmanns bittet um Abstimmung über die tabellarische Gesamtübersicht der Erhöhungsanträge, Nr. 1 bis 14 (vgl. Anlage 1 der Verwaltungsvorlage FB 56/0370/WP18).

 

In der Abstimmung findet der Antrag der CDU-Fraktion keine Mehrheit. Mit acht Nein-Stimmen bei sieben Ja-Stimmen wird der Antrag zurückgewiesen.

 

Danach lässt Herr Deumens über den Antrag der Koalition abstimmen. Einstimmig wird in gegenüber dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage geändert wie folgt beschlossen:

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie beschließt, den freien Trägern der Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024 und die Folgejahre, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2024, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf, zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 93.226 Euro zu gewähren.


 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage