14.02.2024 - 7 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sondersitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 14.02.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1 „Eröffnung der Sitzung“ auf TOP 2 vorgezogen.
Frau Dr. Kühl informiert den Integrationsrat über die Rechtslage betreffend den in der Sitzung am 24. Januar 2024 unter TOP 4 „Kostenaufstellung Festival der Vielfalt 2023“ (Verwaltungsvorlage FB 56/0351/WP18) mehrheitlich gefassten Beschluss: „Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung der Vorsitzenden des Integrationsrats die Rechnungen und Verträge zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.“ Der Beschluss sei rechtswidrig, da der Integrationsrat kein Mandat für einen solchen Beschluss habe; weder in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen - insbesondere nicht in § 27 GO NW -, noch sonst bestehe dafür eine Rechtsgrundlage. Sofern der Integrationsrat seinen rechtswidrigen Beschluss aufrechterhalte, sei die Oberbürgermeisterin gemäß § 54 Abs. 2 GO NW verpflichtet, den Beschluss förmlich zu beanstanden, so Frau Dr. Kühl weiter.
Die Vorsitzende, Frau Smajic, fragt Frau Dr. Kühl, ob der Integrationsrat diese Information auch schriftlich erhalten könne, was diese bejaht. Herr Demmer fragt, ob der Integrationsrat denn überhaupt eine Möglichkeit zur Rechnungskontrolle habe. Ferner fragt er nach dem Sachstand der vom Integrationsrat für den Haushalt 2024 vorgeschlagenen Erhöhung der Mittel für Integrationsmaßnahmen von 138.000 Euro auf 150.000 Euro.
Zum Letzteren teilt Herr Tönnes mit, dass der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie in seiner Sitzung vom 01. Februar 2024 die Erhöhung auf 150.000 Euro beschlossen habe. Bezüglich der Frage nach einer Möglichkeit der Rechnungskontrolle teilt Frau Dr. Kühl mit, dass der Integrationsrat keine Prüfungsbefugnisse im Hinblick auf Rechnungen und/oder Verträge habe. Auf Nachfrage von Herrn Demmer, ob der Integrationsrat dem Rechnungsprüfungsamt einen Prüfauftrag erteilen könne, antwortet Frau Dr. Kühl, dass diese Möglichkeit nach derzeit geltendem Recht nicht bestehe; solche Prüfaufträge könne die Frau Oberbürgermeisterin erteilen.
Herr Prof. Dr. Sicking berichtet, dass im Nachgang der Integrationsratssitzung vom 24. Januar 2024 Frau Oberbürgermeisterin Keupen das Rechnungsprüfungsamt bereits mit der Prüfung der Abrechnung des Festivals der Vielfalt 2023 beauftragt habe; ihr und dem Verwaltungsvorstand sei die Entkräftung der Vorwürfe wichtig.
Die Vorsitzende, Frau Smajic, gibt an, es sei nie darum gegangen, Fehler zu finden, sondern alleine darum, die Form der Veranstaltung für die Folgejahre zu finden.
Herr Özgün kritisiert die aktuell geltende Rechtslage, dass der Integrationsrat zwar die Durchführung einer Veranstaltung beschließen könne, dann aber keine Kontrollbefugnisse habe.
Herr Demmer bittet um schriftliche Erläuterung der Rechtslage. Die Vorsitzende, Frau Smajic, wünscht von der Verwaltung eine Vorlage, mit welcher dem Integrationsrat zum „Festival der Vielfalt 2023“ die Aufhebung des Beschlusses vom 24. Januar 2024 empfohlen werde.