18.11.2004 - 8 Einführung und Verwendung der Sportpauschalehie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper führt aus, dass die Sportpauschale zwar grundsätzlich zur freien Verwendung im Rahmen der zugelassenen Verwendungszwecke  den Kommunen zur Verfügung steht, dies aber nur für die Städte und Gemeinden mit einem genehmigten Haushalt gilt. Er gibt des Weiteren an, dass es bei der Situation der Stadt Aachen insbesondere davon abhängt, ob eine Maßnahme durchgeführt werden kann oder nicht, ob sie im sog. Korridor, der von der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln freigegeben wird, enthalten ist. Zur Aufnahme in den Korridor ist wiederum Voraussetzung, dass sie der entsprechenden Kategorie zugeordnet werden kann.

 

Herr Suchotzki erklärt, dass im Rahmen der Zuordnung zu den einzelnen Kategorien als bezuschusste Maßnahmen nur solche gewertet werden, die z.B. mit EU-Mitteln bezuschusst werden. Nicht anerkannt wird, wenn Mittel der Sportpauschale als Zuschüsse eingesetzt werden.

 

Ratsherr Schabram weist darauf hin, dass es doch nicht so sein kann, dass Maßnahmen, für die Vereine erhebliche Eigenmittel aufbringen, für die jedoch zur Ausfinanzierung auch ein städt. Zuschuss notwendig ist, nicht mehr durchgeführt werden können, weil die entsprechenden städt. Mittel nicht freigegeben werden. Er führt als Beispiel die Errichtung von Umkleiden, Jugend- und Schulungsraum usw. in Containerbauweise auf der Sportplatzanlage Hander Weg durch den Rugby-Club Aachen in Verbindung mit dem Verein für Jugendspiele Laurensberg an.

Ratsherr Bruynswyck gibt an, dass es gerade in dieser Zeit der knappen städt. Finanzen wichtig ist, dass gerade solche Maßnahmen, bei denen die Vereine neben Eigeninitiative auch Eigenleistungen erbringen, unterstützt werden.

Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper weist daraufhin, dass im Rahmen der Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln zum Haushalt 2005 versucht werden muss, dass auch Zuschussmaßnahmen zu vereinseigenen Sportbaumaßnahmen im sog. Korridor mit aufgenommen werden. Im Hinblick auf das o.a. Beispiel bezüglich der  Sportplatzanlage Hander Weg besteht noch die Besonderheit, dass es sich um eine Maßnahme auf einer städt. Sportplatzanlage handelt.

 

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Beschluss:

 

Der Sportausschuss nimmt den Sachstand einstimmig zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage