18.11.2004 - 8 Einführung und Verwendung der Sportpauschalehie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 18.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper
führt aus, dass die Sportpauschale zwar grundsätzlich zur freien Verwendung im
Rahmen der zugelassenen Verwendungszwecke
den Kommunen zur Verfügung steht, dies aber nur für die Städte und
Gemeinden mit einem genehmigten Haushalt gilt. Er gibt des Weiteren an, dass es
bei der Situation der Stadt Aachen insbesondere davon abhängt, ob eine Maßnahme
durchgeführt werden kann oder nicht, ob sie im sog. Korridor, der von der
Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Köln freigegeben wird, enthalten ist. Zur
Aufnahme in den Korridor ist wiederum Voraussetzung, dass sie der
entsprechenden Kategorie zugeordnet werden kann.
Herr Suchotzki erklärt, dass im
Rahmen der Zuordnung zu den einzelnen Kategorien als bezuschusste Maßnahmen nur
solche gewertet werden, die z.B. mit EU-Mitteln bezuschusst werden. Nicht
anerkannt wird, wenn Mittel der Sportpauschale als Zuschüsse eingesetzt werden.
Ratsherr Schabram weist darauf hin,
dass es doch nicht so sein kann, dass Maßnahmen, für die Vereine erhebliche
Eigenmittel aufbringen, für die jedoch zur Ausfinanzierung auch ein städt.
Zuschuss notwendig ist, nicht mehr durchgeführt werden können, weil die entsprechenden
städt. Mittel nicht freigegeben werden. Er führt als Beispiel die Errichtung
von Umkleiden, Jugend- und Schulungsraum usw. in Containerbauweise auf der
Sportplatzanlage Hander Weg durch den Rugby-Club Aachen in Verbindung mit dem
Verein für Jugendspiele Laurensberg an.
Ratsherr Bruynswyck gibt an, dass es
gerade in dieser Zeit der knappen städt. Finanzen wichtig ist, dass gerade
solche Maßnahmen, bei denen die Vereine neben Eigeninitiative auch
Eigenleistungen erbringen, unterstützt werden.
Herr Beigeordneter Dr. Erlenkämper
weist daraufhin, dass im Rahmen der Verhandlungen mit der Bezirksregierung Köln
zum Haushalt 2005 versucht werden muss, dass auch Zuschussmaßnahmen zu
vereinseigenen Sportbaumaßnahmen im sog. Korridor mit aufgenommen werden. Im
Hinblick auf das o.a. Beispiel bezüglich der Sportplatzanlage Hander Weg besteht noch die Besonderheit,
dass es sich um eine Maßnahme auf einer städt. Sportplatzanlage handelt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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825,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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351,7 kB
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