30.11.2004 - 12 A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Dez. III/ A61/20
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 30.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Im Hinblick auf die
Verwaltungsvorlage, die unter anderem auch den Bericht über das Ergebnis der
Bürgerbeteiligung sowie den Offenlagebeschluss enthält, verwies Frau Nacken
darauf, dass lt. Ratsbeschluss der Umweltausschuss sich nur mit dem
Umweltbericht befasse und diesbezüglich einen Empfehlungsbeschluss an den
Planungsausschuss abgebe.
Sowohl Herr Alt-Küpers für
die SPD– als auch Herr Mayers für die CDU-Fraktion stimmten dem
Planungsvorhaben und dem Umweltbericht zu, da insbesondere die Erweiterung der
Automeile an dieser Stelle sinnvoll sei.
Demgegenüber erklärte Herr
Prof. Dr. Kettern, dass er angesichts der Nachteile der Planung für einzelne
Umweltmedien, die im Umweltbericht beschrieben seien, den Bericht der
Verwaltung nicht zustimmend zur Kenntnis nehmen könne. Er kritisierte, dass die
Formulierung von notwendig erachteten Maßnahmen zum Schutz von Umweltmedien
deren Durchführungen zwar empfehle ( „solle“ ), aber mit einer Ausnahme nie
fordere.
Hierzu führte Herr Wiezorek
aus, dass im Umweltbericht die Auswirkungen einer Planung auf jedes Medium
zunächst beschrieben würden. Und da sei es auch im vorliegenden Fall etwa im
Bereich Klima unbestritten, dass die Umsetzung der Planung zu denen im Bericht
beschriebenen Nachteilen führe. In einem weiteren Schritt müssten die
beschriebenen Schäden jedoch auch bewertet werden, denn nicht jeder
festgestellte Schaden sei von vornherein unakzeptabel. Im vorliegenden Fall sei
die Umweltverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die im Umweltbericht
beschriebenen Auswirkungen hinnehmbar seien. Hinsichtlich der empfohlenen
Maßnahme wies er darauf hin, dass der Umweltbericht eingebettet in den gesamten
B-Plan sei und daher Bestandteil eines Abwägungsprozesses. Insofern habe weder
der Fachbereich Umwelt noch der Umweltausschuss die Position, empfohlene
Maßnahmen durchzusetzen. Diese müssten vielmehr in den stattfindenden
Gesamtabwägungsprozess eingebracht werden.
Herr Alt-Küpers erinnerte
daran, dass die Verkehrssituation im gesamten Bereich Neuenhofstraße
problematisch sei und untersucht werden solle. Er forderte die Verwaltung auf
sicherzustellen, dass die abschließende Entscheidung über den vorliegenden
Bebauungsplan erst nach Vorlage und Berücksichtigung der verkehrlichen Prüfung
des gesamten Bereichs erfolge. Dies sagte Frau Nacken zu.
Bei drei Enthaltungen
beschloss der Umweltausschuss einstimmig:
Anlagen zur Vorlage
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