30.11.2004 - 10 AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Zusätze:
- Verfasser : Gerhard Künzel
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 30.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Prof. Dr. Kettern wies
darauf hin, dass aufgrund der Absetzung der Beratungen zu TOP I / 9 in der
Verwaltungsvorlage auf Seite 116 unter Artikel IV, § 15, Abs. 1, Ziffer 4 der
Abfallwirtschaftssatzung das Wort „Altpapier“ zunächst zu streichen sei. Im
Übrigen zeigte er sich, wie auch die Sprecherinnen und Sprecher der anderen
Fraktionen, erfreut über die Gebührensenkungen im Abfallbereich. In diesem Zusammenhang
erging von allen Fraktionen ein ausdrückliches Lob an die Mitarbeiter und die
Werksleitung des Aachener Stadtbetriebes, die in einer beispielhaften und
konstruktiven Zusammenarbeit zu erheblichen Kosteneinsparungen als
Voraussetzung für eine mögliche Gebührensenkung beigetragen hätten.
Ratsfrau Lürken regte an,
die Formulierung des § 18, Abs. 3, in dem es um die Eigentumsübertragung der
Abfälle gehe, zu überprüfen, da die jetzt vorgeschlagene Formulierung es dem Bürger
streng genommen rechtlich nicht möglich mache, einmal weggeworfene Dinge wieder
aus der Mülltonne herauszuholen. Hierzu erläuterte Herr Maier, dass die
Regelung der Eigentumsübertragung zwingend erforderlich gewesen sei, vor allem
um zu verhindern, dass Dritte Dinge aus den Abfallbehältern herausholen würden.
Selbstverständlich werde niemand belangt, der Dinge, die er zuvor in den
Abfallbehälter gelegt habe, vor dessen Entleerung wieder heraushole.
Nach Abschluss der
Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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35,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,5 kB
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