30.11.2004 - 10 AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Prof. Dr. Kettern wies darauf hin, dass aufgrund der Absetzung der Beratungen zu TOP I / 9 in der Verwaltungsvorlage auf Seite 116 unter Artikel IV, § 15, Abs. 1, Ziffer 4 der Abfallwirtschaftssatzung das Wort „Altpapier“ zunächst zu streichen sei. Im Übrigen zeigte er sich, wie auch die Sprecherinnen und Sprecher der anderen Fraktionen, erfreut über die Gebührensenkungen im Abfallbereich. In diesem Zusammenhang erging von allen Fraktionen ein ausdrückliches Lob an die Mitarbeiter und die Werksleitung des Aachener Stadtbetriebes, die in einer beispielhaften und konstruktiven Zusammenarbeit zu erheblichen Kosteneinsparungen als Voraussetzung für eine mögliche Gebührensenkung beigetragen hätten.

 

Ratsfrau Lürken regte an, die Formulierung des § 18, Abs. 3, in dem es um die Eigentumsübertragung der Abfälle gehe, zu überprüfen, da die jetzt vorgeschlagene Formulierung es dem Bürger streng genommen rechtlich nicht möglich mache, einmal weggeworfene Dinge wieder aus der Mülltonne herauszuholen. Hierzu erläuterte Herr Maier, dass die Regelung der Eigentumsübertragung zwingend erforderlich gewesen sei, vor allem um zu verhindern, dass Dritte Dinge aus den Abfallbehältern herausholen würden. Selbstverständlich werde niemand belangt, der Dinge, die er zuvor in den Abfallbehälter gelegt habe, vor dessen Entleerung wieder heraushole.

 

Nach Abschluss der Diskussion fasste der Umweltausschuss einstimmig den folgenden Beschluss:

 

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Beschluss:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis

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Anlagen zur Vorlage

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