14.10.2004 - 3 Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorsteh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Liebenhoff hat nun gemäß § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Verpflichtung, Herrn Henn in sein Amt als Bezirksvorsteher des Stadtbezirks einzuführen. Da er jedoch bereits als Mitglied der Bezirksvertretung verpflichtet worden ist, kann auf eine erneute Verpflichtung verzichtet werden.

 

Für die Verwaltung wünscht Herr Kuck Herrn Henn viel Glück für die kommenden 5 Jahre und spricht die Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit aus.

 

Nunmehr bittet Herr Liebenhoff Herrn Henn als Bezirksvorsteher, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.

 

Herr Henn bedankt sich bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung für seine Wahl. Er will auch in der neuen Legislaturperiode versuchen, die Interessen der Brander Bürgerinnen und Bürger sowie des Brander Stadtbezirks gerecht zu vertreten. Er will weiterhin - wie bereits in gewohnter Weise

geschehen - mit den Fraktionen zusammen arbeiten, auch wenn es manchmal zu kontroversen Meinungsverschiedenheiten kommt. Ausdrücklich bedankt er sich im Zusammenhang mit der heutigen Sitzung bei der SPD-Fraktion für ihre Fairness.

 

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Beschluss:

 

entfällt.

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