15.12.2004 - 3 Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes 1988 der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hamel teilt für CDU-Fraktion mit, dass die zusätzlichen Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden.

 

Ratsherr Schabram ist erfreut darüber, dass sich ⅔ des Aachener Naturschutzgebietes nunmehr in Brand befindet.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand genehmigt einstimmig nach § 60 Abs. 1 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 11.11.2004 zum Naturschutzgebiet Brander Wald, Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen, Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.07.2004. Die zusätzlichen Erläuterungen werden zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage