16.11.2004 - 7 A. Bebauungsplan Nr. 863 - Gewerbegebiet Neue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser : Dez. III/ A61/20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum:
- Di., 16.11.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Beyer erläutert die Verwaltungsvorlage.
Herr Verheyen (CDU) bedankt sich für die gute Arbeit und die schnelle Entwicklung des Projektes.
Die Freude über diese konkrete Maßnahme wird etwas getrübt durch die Sorge um die verkehrliche Situation. Die Neuenhofstraße soll auch in Zukunft eine leistungsfähige Straße bleiben. Das beabsichtigte Längsparken wirkt sich verlangsamend auf den Verkehr aus. Um die Leistungsfähigkeit der Neuenhofstraße zu erhalten, wird empfohlen, hiervon Abstand zu nehmen. Schließlich ist die Neuenhofstraße ein wichtiger Bestandteil der geplanten Ortsumgehung. Der Maßnahme könne er ansonsten zustimmen, nicht zuletzt wegen der damit verbundenen Schaffung ortsnaher Arbeitsplätze.
Vor dem Hintergrund, daß es Längsparken dort bereits gibt, sieht Herr Schäfer (SPD) darin kein Problem. Auch die im Bereich der Firma FEV geplante Verkehrsinsel bewertet er positiv. Zwar habe man immer noch Bedenken wegen der Auswirkungen des Gesamtkonzeptes auf die Frischluftschneide, werde aber dennoch der Maßnahme zustimmen. Die Abwägung zwischen Arbeitsplätzen und Umweltbelastung ist schwer. Letztlich müsse aber realistischerweise akzeptiert werden, daß ein Autohaus in diesem Bereich an die Neuenhofstraße gehört. Dem könne man sich bei intensiver Betrachtung einfach nicht verschließen. Es muß allerdings im Auge behalten werden, daß das Gewerbegebiet nicht zu nah an die neuralgischen Punkte Rödgerbach und Vennbahn heranwächst. Ausgleichsmaßnahmen sollten möglichst innerhalb des Bezirks durchgeführt werden. Die geplante Anpflanzung entlang der Vennbahn ist zu begrüßen.
Frau Eickholt-Schippers (Bd.90/Die Grünen) bedankt sich ebenfalls bei Frau Beyer, für die hervorragende Arbeit, hält ansonsten aber an der bisherigen Ablehnung fest. Die Frischluftschneide
hat einfach eine besondere Bedeutung und ist zu stark betroffen. Ausgleichsmaßnahmen sind hierfür keine Kompensation. Im übrigen gilt die bisherige Argumentation, daß es für diese Ausweisung wegen der im Umfeld noch zur Verfügung stehenden Gewerbegebiete (z.B. Camp Pirotte) keinen
aktuellen Bedarf gibt.
Herr Römer (ABL) sieht eher eine dringende Notwendigkeit zur Ausweisung dieses Gewerbegebietes.
Er wünscht ebenfalls, daß die Ausgleichsmaßnahmen im Bezirk durchgeführt werden sollen, allenfalls noch in Forst. Hinsichtlich des vorgesehenen Längsparkens schließt er sich der Auffassung von
Herrn Verheyen (CDU) an.
Ratsherr Jahn (Bd.90/Die Grünen) weist darauf hin, daß sich die Bedenken, die seine Fraktion zu diesem Thema eingebracht hat, auch in der Bürgeranhörung wiederfinden. Die von den Bürgern vorgetragenen Bedenken seien auch relativ lapidar bearbeitet und beantwortet worden. Es werden bedauerlicherweise auch nur 50 % der Ausgleichsmaßnahmen im Bezirk durchgeführt werden können. Dieses Gewerbegebiet ist einfach zuviel. Es stehen definitiv genügend andere Flächen zur Verfügung.
Frau Beyer erklärt, daß nach Auskunft des Fachbereichs Umwelt im Plangebiet einfach nicht genügend Flächen zur Verfügung stehen. Aus Kostengründen soll soviel wie möglich auf städtischen Grundstücken untergebracht werden. Diese sind nun einmal im Aachener Wald vorhanden.
Herr Beckers (SPD) regt an, da im Umfeld genügend Grünflächen vorhanden sind, diesbezüglich auch einmal private Eigentümer anzusprechen.
Herr Bezirksvorsteher Dondorf weist darauf hin, daß es ein Konzept bezüglich der Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für den Bezirk Eilendorf gibt. Deshalb sollte die Beschlußvorlage entsprechend ergänzt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Umweltbericht mit 12 Stimmen dafür und 1 Stimme dagegen zur Kenntnis.
Aus bezirklicher Sicht empfiehlt sie dem Planungsausschuß die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Nr. 863 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd – in der vorgelegten Fassung für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich südlich der Neuenhofstraße zu beschließen. Außerdem empfiehlt sie dem Planungsausschuß die Änderung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen öffentlich auszulegen.
Die sich aus der Planung ergebenden notwendigen
Ausgleichsmaßnahmen sollen unbedingt ortsnah ausgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
20,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
10,2 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
8,4 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
97,8 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
127,2 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
71,5 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
664,9 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
15,6 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
61,7 kB
|