16.11.2004 - 6 Sachstandsbericht über Gefährdungsabschätzung/D...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Dr. Frey-Wehrmann erläutert ausführlich den technischen Teil der Verwaltungsvorlage. Festzuhalten ist, daß das Grundwasser keiner wasserwirtschaftlichen Nutzung unterliegt, für Menschen und Nutzpflanzen keine Gefährdung besteht aber dennoch weiterer Handlungsbedarf angezeigt ist, wegen der zumindest latent vorhandenen Grundwassergefährdung durch die im

Deponiebereich 4 festgestellte hohe Arsenbelastung.

 

Herr Hilgers ergänzt, daß sich das besondere Interesse  der Untersuchung auf den Deponiebereich 4 richtet. Die Amtsermittlung ist abgeschlossen. Kostenpflichtig für die anstehenden Untersuchungen sind die Untersuchungspflichtigen. Dies sind: der Verursacher, der dem Schaden ohnehin am nächsten steht, der Betreiber der Deponie und der Abfallerzeuger, wenn man ihn den kennen würde. Der Fachbereich führt derzeit Gespräche, um im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages die weiteren Maßnahmen sicherzustellen. Diese Gespräche dürften bis zur 1. Dezemberwoche abgeschlossen sein. Gibt es dabei keine  einvernehmliche Regelung, bleibt nur der Weg über ordnungsbehördliche Maßnahmen. In diesem Falle kann allerdings kaum vor Ablauf eines Jahres mit einem Ergebnis gerechnet werden.

 

 

 

Herr Verheyen (CDU) bedankt sich für die verständliche und umfassende Darstellung des Problems.

Die Bürger würden allerdings zu Recht die Politiker fragen, warum es nach dem Verschwinden der

ersten Proben einen so großen Zeitverlust gegeben hat. Schließlich liege die Schuld hierfür eindeutig

bei dem beauftragten Unternehmen. Negativ anzumerken sei auch der wiederum eingetretene Umstand, daß die Informationen der Presse bekannt gegeben wurden, bevor die Bezirksvertretung informiert war. Er möchte gerne wissen: Geht von diesem Gelände eine Gefährdung für Mensch oder Tier aus? Teilweise handelt es sich um Weideland; ist es möglich, daß sich Giftstoffe über die  Nahrungsaufnahme der Kühe evtl. in der Milch wiederfinden? Sind Anwohner der Heckstraße evtl. durch das Anlegen eines privaten Brunnens gefährdet, auch wenn er nur der Bewässerung des Gartens dienen soll?

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann stellt ausdrücklich fest, daß aufgrund der Tiefe der Ablagerungen keine Gefährdung für Mensch oder Tier besteht. Der Abstrom des Grundwassers ist noch nicht untersucht,

aber ein Brunnen müßte schon ca. 50 m tief sein, um mit diesem Grundwasser in Berührung zu kommen. Ein solcher Brunnen ist nicht bekannt, müßte von den Anwohnern beim Umweltamt allerdings auch angemeldet werden. Ob dieses Wasser dann tatsächlich belastet ist, wäre erst durch eine Untersuchung zu klären.

 

Herr Hilgers stellt klar, daß, wenn derart aufwendig gewonnene Proben verloren gehen, es keinesfalls schon möglich ist am nächsten Tag mit neuen Bohrungen zu beginnen. Hierfür ist erst eine Vielzahl von Fragen zu klären, nicht zuletzt versicherungsrechtlicher Art, und es sind natürlich auch wieder die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung neuer Bohrungen zu schaffen. Wegen des Vorwurfs von Herrn Verheyen (CDU), betreffend die vorzeitige Presseinformation, weist er darauf hin, daß der Tagesordnungspunkt wegen der Bekanntheit des Themas im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wird. Die Verwaltungsvorlagen des öffentlichen Teils werden auch der Presse übermittelt. Die

Information ist somit allenfalls zeitgleich bzw. parallel erfolgt. Das die Presse bereits vor dem Sitzungstermin darüber berichtet, kann man nicht beeinflussen. 

 

Herr Schäfer (SPD) bedankt sich ausdrücklich bei der Verwaltung und der verantwortlichen Dezernentin, Frau Nacken, für die umfassende Information der Bevölkerung. Diese Verfahrensweise  entspreche dem, was die Bezirksvertretung vor einem Jahr, bei der ersten Information zu diesem Thema, beschlossen hat. Den festgestellten Problemen müsse jetzt konsequent nachgegangen werden. Der im Deponiebereich 4 gefundene Elektroschrott enthält u.a. auch Blei und Cadmium.

Ist auch nach diesen Belastungen gesucht worden?

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann erklärt, daß eine sogenannte Volluntersuchung durchgeführt wird.

 

Frau Eickholt-Schippers (Bd.90/Die Grünen) hat die Befürchtung, daß das kontaminierte Grundwasser den Haarbach erreichen könnte. Der Arsenwert sei außerdem weiter angestiegen, und bis es zur Sanierung kommt, dürfte noch viel Zeit vergehen.

 

Frau Merkelbach-Stoppe schließt das aus, da die Bodenbeschaffenheit das Grundwasser in Richtung Rothe-Erde fließen läßt. Das Grundwasser sei außerdem sehr tief und vom Bachlauf relativ weit entfernt. Wenn es tatsächlich den Bachlauf erreichen könnte, wäre der Vermischungseffekt mit sauberem Wasser schon sehr hoch. Im vergangenen Jahr noch sei der Arsenwert gestiegen; erfreulicherweise stagniert dieser Wert z. Zt. allerdings.

 

Frau Dr. Frey-Wehrmann erläutert, daß jedwede Maßnahme mit hohen Kosten verbunden ist. Gerade das macht den Abwägungsprozeß so schwierig. Vor dem Hintergrund der großen Abfallmengen wird mit Nachdruck nach der optimalen Sanierungmöglichkeit gesucht.

 

Ratsherr Jahn (Bd.90/Die Grünen) hegt ebenfalls die Befürchtung, daß Arsen in den Haarbach gelangen könnte und diese Erklärung stellt ihn so nicht zufrieden.

 

Herr Hilgers sagt zu, zur Ausräumung dieser Befürchtung Wasserproben entnehmen und untersuchen zu lassen.

 

Herrn Verheyen (CDU) interessiert noch, ob die gefundenen Ablagerungen rechtmäßig deponiert worden sind.

 

Herr Hilgers erklärt, daß es keine offiziellen Genehmigungen hierüber gebe. Aus der Sichtweise der 60-iger Jahre heraus sind allerdings viele Steinbrüche wohl derart verfüllt worden. Nach damaligen Erkenntnissen war das sicherlich so in Ordnung. Auch in dieser Zeit gab es schon Begehungen durch Behörden. Und zumindest war man schon deswegen über die Art der Verfüllung unterrichtet.

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und bittet um Unterrichtung über die Ergebnisse der weiteren Untersuchungen.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage