10.11.2004 - 13 Beantwortung von Anfragen gem. § 12 der Geschäf...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Es liegt eine Anfrage der SPD-BF vom 05.11.2004 vor, die sich mit dem Außengelände der neuen Kindertagesstätte in Lichtenbusch beschäftigt. Obwohl die Einrichtung den Betrieb bereits aufgenommen hat, ist das Außengelände immer noch nicht hergerichtet und kann nicht genutzt werden. Wieso konnten diese Arbeiten noch nicht beendet werden? Wann wird das Gelände in einen nutzbaren Zustand versetzt? Wer ist für diesen unhaltbaren Zustand verantwortlich?

 

Die drei Fragen werden von der Verwaltung in einer Tischvorlage beantwortet. Danach bezieht die dort tätige Firma den zur Fertigstellung des Außengeländes fehlenden Mutterboden von ihrer neuen Baustelle, bei der in dieser Woche mit den Ausschachtarbeiten begonnen wird. Wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen wird das Gelände Ende November 2004 in einen nutzbaren Zustand versetzt. Bei solch umfassenden Baumaßnahmen kommt es bedauerlicherweise immer wieder zu Verzögerungen, die bedingt durch die unterschiedlichsten Anforderungen der vorhandenen Örtlichkeiten entstehen. Die Firma ist jedoch bemüht, die Arbeiten so schnell wie möglich zum Abschluss zu bringen. Der Fachbereich Immobilienmanagement steht im engen Kontakt mit den Verantwortlichen dieses Bauunternehmens.

 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.