04.11.2004 - 5 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Do., 04.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
1. Frage von Frau
Bosten, Soerser Weg 67, 52070 Aachen, an die Bezirksvertretung.
Es steht die Behauptung im Raum, dass die Anwohner von der
Kontamination der Grundstücke gewusst hätten und diese daher preiswerter hätten
erwerben können. Diese Behauptung ist falsch. Die Grundstücke wurden von uns
1987 gekauft, und ein erster Hinweis auf die Belastung erfolgte im Jahre 2000.
Das Grundstück, das bebaut werden soll, steht nicht im Altlastenkataster. Warum
wird dieses nicht dort eingetragen.
Bezirksvorsteherin Efes verwies auf die Beratungen zu TOP
6.
2. Frage von Frau
Frauke Boese, Soerser Winkel 27 a, 52070 Aachen, an die SPD-Fraktion:
Die Nachbarschaft der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke
hat ihren Widerspruch gegen den geplanten Bebauungsplan deutlich zum Ausdruck
gebracht, u. a. belegt durch eine Unterschriftenliste mit ca. 60
Unterzeichnern. Dabei sind wir im Laufe der Zeit dem Bauantrag schon insoweit
entgegengekommen, dass wir von unserer ursprünglichen Idee, die Bebauung von
der Sanierung aller
Betroffenen Grundstücke abzukoppeln, abgerückt sind und
unsere Forderungen auf Sanierung aller betroffenen Grundstücke im Zusammenhang mit einer gemäßigten
Bebauung, d. h. maximal 2 Doppelhaushälften in maximal 8 m Höhe reduziert
haben. Dennoch haben wir das Gefühl, dass der ursprüngliche Bauantrag von Frau
Stracke-Bühlbecker von ihrer Partei ohne Berücksichtigung der Belange der
breiten Mehrheit der Nachbarschaft und ohne jede Kompromissbereitschaft
unterstützt wird. Nun bestehen familiäre Bande der Antragstellerin Frau
Stracke-Bühlbecker zu Herrn Dr. Hermann Bühlbecker und damit der Firma
Lambertz, deren Bedeutung für die Aachener Wirtschaft und – durch Sponsoring - für den Aachener Kultursommer sicher
sehr wichtig ist. Frage: Können sie für sich, ihre Partei und besonders die
Führungskräfte ihrer Partei ehrlich und gutem Gewissens behaupten, dass diese
einseitige, sehr wohlwollende Betrachtung des Bauantrags von Frau Stracke-Bühlbecker
nicht im Zusammenhang mit dem familiären Hintergrund der Antragstellerin
steht?
Für die SPD-Fraktion machte Bezirksvertreter Hamann-Hensell
deutlich, dass keinerlei Beziehungen zu Frau Stracke-Bühlbecker existierten
bzw. die Entscheidung seiner Fraktion beeinflusst hätten. Der Forderung der
Nachbarschaft nach einem gemäßigten Umfang der Bebauung sei im Planverfahren zu
klären.
3. Frage von Frau
Elke Behlau, Süsterau 18, 52072 Aachen, an die Verwaltung:
Die städt. Grünfläche entlang der Süsterfeldstr. zwischen
Kreisverkehr Kackertstr. und Einmündung Süsterau ist in diesem Jahr noch nicht
gepflegt worden und bietet, insbesondere unter Berücksichtigung der Nähe zum
Ford Forschungszentrum, keinen guten Anblick. Gleiches gilt für den Wendehammer
am Ende der Straße Im Süsterfeld, an dem eine Menge Unrat abgeladen wird, und
der nur teilweise gesäubert wird. Wann werden diese Flächen wieder gepflegt und
der Unrat entsorgt?
Herr Fröhlke sagte eine Prüfung zu.
4. Frage
von Herrn Bosten, Soerser Weg 67, 52070 Aachen, an die Bezirksvorsteherin:
Was wird unternommen, um die belasteten Grundstücke zu
entsorgen bzw. passiert überhaupt etwas?
Bezirksvorsteherin Efes verwies auch hier auf die
Beratungen zu TOP 6.
Im Zusammenhang mit den Fragen zum Bebauungsplan Soerser
Weg kritisierte Bezirksvertreter Clasen, dass die Namen der
Grundstückseigentümer im öffentlichen Teil der Sitzung genannt würden.
Herr Fröhlke wies darauf hin, dass die Verwaltung dem
Grundsatz des Datenschutzes Rechnung trage, jedoch nicht verhindert werden
könne, wenn die Namen durch Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion gebracht
würden.
5. Frage von Frau Ruth Tigu, Soerser Winkel 29, 52070
Aachen
Wir wohnen schon seit 1984 im dortigen Wohngebiet und haben
erstmals vor 4 Jahren von der Kontaminierung des Grundstückes erfahren. Die von
dem Grundstück austretenden Schadstoffe sind im Hochsommer entgegen der Aussage
des städt. Gutachtens riechbar. Alle umliegenden Bürger des Grundstückes sind
hiervon betroffen und haben bereits gegen eine Bebauung des Grundstückes
Stellung bezogen. Niemand ist dagegen, dass das Grundstück unbebaut belastet
liegen bleibt.