04.11.2004 - 5 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

1.       Frage von Frau Bosten, Soerser Weg 67, 52070 Aachen, an die Bezirksvertretung.

 

Es steht die Behauptung im Raum, dass die Anwohner von der Kontamination der Grundstücke gewusst hätten und diese daher preiswerter hätten erwerben können. Diese Behauptung ist falsch. Die Grundstücke wurden von uns 1987 gekauft, und ein erster Hinweis auf die Belastung erfolgte im Jahre 2000. Das Grundstück, das bebaut werden soll, steht nicht im Altlastenkataster. Warum wird dieses nicht dort eingetragen.

 

Bezirksvorsteherin Efes verwies auf die Beratungen zu TOP 6.

 

2.       Frage von Frau Frauke Boese, Soerser Winkel 27 a, 52070 Aachen, an die SPD-Fraktion:

 

Die Nachbarschaft der zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke hat ihren Widerspruch gegen den geplanten Bebauungsplan deutlich zum Ausdruck gebracht, u. a. belegt durch eine Unterschriftenliste mit ca. 60 Unterzeichnern. Dabei sind wir im Laufe der Zeit dem Bauantrag schon insoweit entgegengekommen, dass wir von unserer ursprünglichen Idee, die Bebauung von der Sanierung aller

Betroffenen Grundstücke abzukoppeln, abgerückt sind und unsere Forderungen auf Sanierung aller betroffenen Grundstücke  im Zusammenhang mit einer gemäßigten Bebauung, d. h. maximal 2 Doppelhaushälften in maximal 8 m Höhe reduziert haben. Dennoch haben wir das Gefühl, dass der ursprüngliche Bauantrag von Frau Stracke-Bühlbecker von ihrer Partei ohne Berücksichtigung der Belange der breiten Mehrheit der Nachbarschaft und ohne jede Kompromissbereitschaft unterstützt wird. Nun bestehen familiäre Bande der Antragstellerin Frau Stracke-Bühlbecker zu Herrn Dr. Hermann Bühlbecker und damit der Firma Lambertz, deren Bedeutung für die Aachener Wirtschaft und – durch Sponsoring -  für den Aachener Kultursommer sicher sehr wichtig ist. Frage: Können sie für sich, ihre Partei und besonders die Führungskräfte ihrer Partei ehrlich und gutem Gewissens behaupten, dass diese einseitige, sehr wohlwollende Betrachtung des Bauantrags von Frau Stracke-Bühlbecker nicht im Zusammenhang mit dem familiären Hintergrund der Antragstellerin steht?

 

Für die SPD-Fraktion machte Bezirksvertreter Hamann-Hensell deutlich, dass keinerlei Beziehungen zu Frau Stracke-Bühlbecker existierten bzw. die Entscheidung seiner Fraktion beeinflusst hätten. Der Forderung der Nachbarschaft nach einem gemäßigten Umfang der Bebauung sei im Planverfahren zu klären.

 

3.       Frage von Frau Elke Behlau, Süsterau 18, 52072 Aachen, an die Verwaltung:

 

Die städt. Grünfläche entlang der Süsterfeldstr. zwischen Kreisverkehr Kackertstr. und Einmündung Süsterau ist in diesem Jahr noch nicht gepflegt worden und bietet, insbesondere unter Berücksichtigung der Nähe zum Ford Forschungszentrum, keinen guten Anblick. Gleiches gilt für den Wendehammer am Ende der Straße Im Süsterfeld, an dem eine Menge Unrat abgeladen wird, und der nur teilweise gesäubert wird. Wann werden diese Flächen wieder gepflegt und der Unrat entsorgt?

 

Herr Fröhlke sagte eine Prüfung zu.  

 

4.   Frage von Herrn Bosten, Soerser Weg 67, 52070 Aachen, an die Bezirksvorsteherin:

 

Was wird unternommen, um die belasteten Grundstücke zu entsorgen bzw. passiert überhaupt etwas?

 

Bezirksvorsteherin Efes verwies auch hier auf die Beratungen zu TOP 6.

 

Im Zusammenhang mit den Fragen zum Bebauungsplan Soerser Weg kritisierte Bezirksvertreter Clasen, dass die Namen der Grundstückseigentümer im öffentlichen Teil der Sitzung genannt würden.

 

Herr Fröhlke wies darauf hin, dass die Verwaltung dem Grundsatz des Datenschutzes Rechnung trage, jedoch nicht verhindert werden könne, wenn die Namen durch Bürgerinnen und Bürger in die Diskussion gebracht würden.

 

5. Frage von Frau Ruth Tigu, Soerser Winkel 29, 52070 Aachen

 

Wir wohnen schon seit 1984 im dortigen Wohngebiet und haben erstmals vor 4 Jahren von der Kontaminierung des Grundstückes erfahren. Die von dem Grundstück austretenden Schadstoffe sind im Hochsommer entgegen der Aussage des städt. Gutachtens riechbar. Alle umliegenden Bürger des Grundstückes sind hiervon betroffen und haben bereits gegen eine Bebauung des Grundstückes Stellung bezogen. Niemand ist dagegen, dass das Grundstück unbebaut belastet liegen bleibt.

 

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