04.11.2004 - 3 Einführung und Verpflichtung des Bezirksvorsteh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Altersvorsitzende führte die neu gewählte Bezirksvorsteherin in ihr Amt ein. Diese erklärte sich mit der nachstehenden Verpflichtungsformel zur gewissenhaften und gesetzmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben einverstanden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgabe nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werden.“

 

Anschließend übernahm die neu gewählte Bezirksvorsteherin die Sitzungsleitung.

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