04.11.2004 - 6 Bebauungsplan Nr. 865 -Soerser Weg-hier: A. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Unterlagen werden nachgereicht
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Do., 04.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Eingangs der Beratungen führte Herr
Kriesel aus, dass zunächst ein größerer Verfahrensbereich geplant war, welcher
dann auf die Grundstücke Soerser Weg 63 – 67 reduziert wurde. Eine
Kennzeichnung der belasteten Grundstücke sei nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zwingend vorgeschrieben.
Würden die Grundstücke nicht gekennzeichnet, ergäben sich ggf. für die Stadt
haftungsrechtliche Konsequenzen. Abschließend wies er darauf hin, dass die
Schaffung von Baurecht in diesem Bereich es ermögliche, das gesamte
kontaminierte Erdreich zu entsorgen und damit das Grundstück in einem Maße zu
sanieren, welches weit über das hinausgehe, was in einem ordnungsbehördlichen
Verfahren gefordert werden könne.
Anschließend erläuterte Frau Dr.
Frey-Wehrmann die Ergebnisse des inzwischen vorliegenden Gutachtens aus dem
Beweisverfahren des Landgerichtes Aachen.
Das Gutachten bestätige in weiten Teilen
die Auffassung des Fachbereiches Umwelt hinsichtlich der Belastung der Grundstücke
und der notwendigen Maßnahmen zu deren Beseitigung. Lediglich bei der
Untersuchung der grundwassergesättigten Bodenzonen der Grundstücke Soerser
Winkel 27, 27 a und Soerser Weg 67 komme das Gutachten abweichend von den
Erkenntnissen des Fachbereichs Umwelt zu dem Ergebnis, dass auch hier
geringfügige Bodenbelastungen ab 3 m Tiefe festzustellen seien.
Aufgrund der
Tiefe der angegebenen Schadstoffe schließe der Gutachter eine Gefährdung der
Nutzung über Kontakt mit dem Boden, über Pflanzen und über die Aufnahme der
flüchtigen Schadstoffe über den Luftpfad aus. Hinsichtlich der
Grundwasserbelastung ergäben sich ebenfalls keine Nutzungseinschränkungen durch
den Verzicht auf eine Niederschlagswasserversickerung und auf eine
Grundwassernutzung. Eine Sanierung der Kontamination wäre ohne aufwändige
Maßnahmen wie z. b. Entfernung der Gebäude, Unterfangung überbauter
Grundstücksanteile etc. nicht möglich, so dass sowohl eine Teilsanierung als
auch eine Totalsanierung nicht verhältnismäßig wäre. Andere Maßnahmen u.a.
Bodenluftabsaugung oder hydraulische Maßnahmen stellen keine realistische
Alternative zur Auskofferung dar.
Bezug nehmend auf die Frage aus der
Bürgerfragestunde hinsichtlich der Kennzeichnung der Grundstücke Soerser Weg
63/65 und 67 führte Frau Dr. Frey-Wehrmann aus, dass das Grundstück Soerser Weg
63/65 im Altlastenverdachtsflächenkataster verzeichnet sei.
Für das Grundstück Soerser Weg 67 sei
eine Kennzeichnung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches erforderlich, um
im späteren Verfahren auf mögliche Gefährdungen und die erforderliche
Berücksichtigung von Bodenbelastungen hinzuweisen. Sollte erwartungsgemäß eine
deutliche Reduzierung des Belastungsniveaus nach der Sanierung des Grundstückes
Soerser Weg 63/65 eintreten, stelle die Stadt Aachen ein Änderungsverfahren in
Aussicht, um die Kennzeichnung des Grundstückes Soerser Weg 67 zu löschen.
Herr Hilgers machte anschließend noch
einmal deutlich, dass die Stadt aufgrund der Ergebnisse der vorliegenden
Gutachten zwingend verpflichtet sei, zur Abwehr der vom Grundstück Soerser Weg
63/65 ausgehenden Gefahren tätig zu werden.
Eine Beseitigung der Altlast mit
geschätzten Kosten von ca. 275.000,00 € sei lt. Auskunft der Eigentümerin nur
dann möglich, wenn das Grundstück anschließend im Rahmen eines gültigen
Bebauungsplanes wirtschaftlich genutzt werden könne. Andernfalls bestehe nur
die Alternative, im Rahmen eines ordnungsbehördlichen Verfahrens vorzugehen.
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit könnten im Rahmen einer Ordnungsverfügung
ggf. nur Maßnahmen zur Sicherung, das heißt Abdeckung und Abdichtung des
kontaminierten Erdreiches verlangt werden. Dies hätte zur Konsequenz, dass im
Wohngebiet weiterhin eine Altlast verbliebe, bei der die Wirksamkeit der
Sicherungsmaßnahmen regelmäßig und dauerhaft auf den Nachbargrundstücken
kontrolliert werden müßte. Die mögliche Inanspruchnahme des
Verwaltungsrechtsweges gegen die Ordnungsverfügung könne darüber hinaus das
Verfahren auf lange Zeit verzögern.
Abschließend wies Herr Hilgers darauf
hin, dass der FB Umwelt – unabhängig von der heutigen Entscheidung der
Bezirksvertretung– auch eine derartige Ordnungsverfügung vorbereitet habe,
plädierte jedoch dafür, wegen der weitergehenden Sanierungsmöglichkeiten einem
Bebauungsplanverfahren zuzustimmen.
Für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“
machte Bezirksvertreter Knörzer deutlich, dass es Ziel sein müsse, die Altlast
zu entfernen. Wenn dies nur über einen Bebauungsplan zu erreichen sei, so müsse
dieser die Interessen aller Betroffenen berücksichtigen und Nachteile für die
Nachbarschaft minimieren. Er forderte daher, im Bebauungsplan u. a. First- und
Traufhöhen sowie die Dichte der Bebauung
reduziert festzusetzen.
Bezirksvertreter Mattes erläuterte, dass
auch die CDU-Fraktion sich umfassend mit dem Thema und den damit verbundenen Sorgen der
Anwohner befasst habe und zu dem Ergebnis gelangt sei, dass die Altlast
beseitigt werden müsse. Da das Gutachten im Beweisverfahren weitestgehend die
Auffassung der Verwaltung bestätige, schließe sich seine Fraktion dem Beschlussentwurf
der Verwaltung mit der Forderung an, dass sich die Bebauung hinsichtlich der
Bebauungshöhe und der Bebauungsdichte der Umgebung anpassen müsse. Bei einer
vollständigen Dekontamination des Grundstückes sehe er darüber hinaus die
Möglichkeit, dass sich der Wert der anliegenden Grundstücke langfristig
steigere, während bei einer Sicherung und damit Verbleib der kontaminierten
Fläche im Wohngebiet mit einem Wertverlust zu rechnen sei.
Für die SPD-Fraktion wies
Bezirksvertreter Hamann-Hensell darauf hin, dass das nun vorliegende
Beweisgutachten die Auffassung der Verwaltung stütze und auch seine Fraktion
die Beseitigung der Altlast für notwendig erachtete. Er regte an, den
Beschlussentwurf zu erweitern und dem Planungsausschuss zu empfehlen, den Wünschen
der Anwohner nachzukommen und die Geschossflächenzahl sowie First- und
Traufhöhen reduziert festzulegen.
Ratsherr Plum äußerte sich als Sprecher
der SPD-Ratsfraktion im Planungsausschuss zur Frage von Frau Boese aus der
Einwohnerfragestunde und wies die Unterstellung der Käuflichkeit als nicht
angemessen zurück. Er stellte klar, dass der familiäre Hintergrund der
Grundstückseigentümerin bei der Entscheidung keine Rolle spiele.
Zu den in der Diskussion vorgebrachten
Anregungen und zu den Fragen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny führte Herr
Kriesel aus, dass
-
die Verwaltung bereits einen Vorschlag zur Bebauung
vorgelegt habe, der sich an der derzeitigen Bebauung orientiere. Denkbar sei
allerdings, die Trauf- und Firsthöhen zu reduzieren und eine andere Bauform, z.
B. bei der Dachgestaltung, vorzuschreiben,
-
bei der erstmaligen Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den Bereich Soerser Winkel/Purweider Winkel ein Normenkontrollverfahren
angestrebt wurde, da mitten im Wohngebiet ein Betrieb mit explosionsgefährdeten
Stoffen ansässig war. Diesen Betrieb habe man mit einer Entschädigung, die
jedoch nicht im Zusammenhang mit einer Altlastensanierung zu sehen war, zur
Verlagerung der Produktionsstätte bewogen,
Herr Hilgers bestätigte, dass die
Entschädigung für die Einstellung der Produktion und den Abbruch der Gebäude
gezahlt wurde.
Weiterhin führte er zu den Fragen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny aus, dass die Einbeziehung der stärker belasteten Teile der Nachbargrundstücke in die Dekontamination nichts an der Kennzeichnungspflicht für das Grundstück Soerser Weg 67 nach dem Baugesetzbuch ändere. Darüber hinaus wären mögliche Ausgleichsansprüche im Hinblick auf die vorhandenen Belastungen rein privatrechtlicher Art
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm den Bericht
der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1
und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den
Umweltbericht einstimmig zur Kenntnis. Aus bezirklicher Sicht empfahl sie dem
Planungsausschuss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des
Bebauungsplanes Nr. 865 – Soerser Weg – für den Planbereich Stadtbezirk Aachen-Laurensberg
im Bereich zwischen Soerser Weg und Soerser Winkel zu beschließen und die
Geschossflächenzahl sowie First- und Traufhöhen reduziert festzulegen.
Anlagen zur Vorlage
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