15.12.2004 - 11 Laurensberger Straße von Vetschauer Weg bis Huf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser : FB 68/31Die Pläne wurden den Fraktionen gesondert übersandt.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 15.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Für die Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ bat Bezirksvertreter Knörzer um Klärung folgender Fragen:
- Wie kann es sein, dass Kanalrohre nach einer Lebensdauer von ca. 30 Jahren bereits defekt sind? Bestehen eventuell Regressansprüche der Stadt wegen Mängel in der Baudurchführung?
- Die Bebauung hat zwar auch in diesem Bereich zugenommen, es wird jedoch verstärkt Regenwasser genutzt bzw. auf den Grundstücken versickert. Warum müssen die neuen Kreisprofilrohre dann einen größeren Durchmesser haben als die vorhandenen?
(Anmerkung zum Protokoll:
Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr teilt am 20.12.2004 zu den oben genannten Fragen folgendes mit:
zu 1:
Wie bereits in der Vorlage angedeutet, sind als Ursachen für den vorzeitigen Verschleiß der Abwasserleitung in der Laurensberger Straße vermutlich die Verwendung qualitativ minderwertiger Baustoffe/Baumaterialien in Verbindung mit Defiziten bei der Baudurchführung auszumachen. Dieser vorzeitige Verscheiß ist leider kein Einzelfall und hat in der Vergangenheit nicht immer vermieden werden können, weil das Thema "Qualitätsmanagement" erst seit Beginn der 90er Jahre, als sich erstmalig massive Schäden an Baumaßnahmen, welches die Lebensdauer von Bauwerken stark herabsetzte, zeigten, eine Rolle spielt. Heute können derartige Schäden ("Pfusch am Bau") durch die von der Stadt in Ausschreibungen von Baumaßnahmen verlangte Mitgliedschaft im "Güteschutz Kanal e.V." bzw. durch die sorgfältigere Überwachung der Einhaltung von Mindeststandards in Bezug auf Qualtitätsstandards von Material, Baustoffen und Baudurchführung weitestgehend ausgeschlossen werden.
zu 2.:
Die im Zuge zur Planung der Maßnahme durchgeführte Überprüfung des Einzugsgebietes hatte entgegen der Vermutung des Herrn Knörzer, es werde verstärkt Regenwasser auf den Grundstücken genutzt, zum Ergebnis, dass das Niederschlagswasser von nahezu allen versiegelten Dach‑ und Hofflächen der Privatgrundstück in den Mischwasserkanal abgeführt wird. Aus diesem Grunde und wegen der für die Bemessung von Abwasserleitungen maßgeblichen DIN‑EN 752 (Teil 4), welche bestimmt, dass es in 20 Jahren statistisch nur eine Überflutung geben soll, führten zu einer größeren Dimensionierung der Abwasserleitung. Im übrigen ist das Geländegefälle nach Südosten ausgerichtet. Deshalb ist ein Teil der westlich vorhandenen Gartenflächen als abflußwirksam berücksichtigt worden. Insgesamt ist die Fläche mit Anschluß an den Kanal mit psi= 0,48 gerechnet, was kein außergewöhnlich hoher Wert ist. Insofern wird der neue Kanal größer als der alte Kanal und damit ausreichend dimensioniert, jedoch nicht erheblich zu groß.)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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