01.12.2004 - 6 Ausstellung des Ermäßigungsausweises Aachen-Pass

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Ohne Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausstellung des Aachenpasses fortzuführen. Ein Anspruch besteht, falls die Voraussetzungen der in Anlage 2 beigefügten Richtlinien erfüllt sind. Die Ausstellung erfolgt für die Bezieher der Leitungen nach dem SGB XII weiterhin bei A 50. Alle übrigen Pässe werden zukünftig auf Antrag unter Vorlage der Befreiungsbescheinigung der Gebühreneinzugszentrale im Bürgerservice bzw. in den Bezirksämtern bearbeitet.

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Anlagen zur Vorlage

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