09.12.2004 - 8 Monschauer Straße, Berichterstattung und Vorste...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser : FB 68/23Die Unterlagen werden nachgereicht.
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 09.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Als Vertreter der SPD-Fraktion nimmt Herr Jansen an dem Umstand Anstoß, dass die Presseberichterstattung ihren Fokus über den tragischen Unfall auf die Pferde gelegt habe, obwohl auch andere Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle die Monschauer Straße überqueren würden. Bei einem Gespräch mit dem Kreispferdesportverband sei auch dort die Beschränkung auf die Reiterproblematik bedauert worden. Da die Verlegung der Reitwegebeziehungen nichts an der Gefahrensituation ändere, werde die Verwaltung aufgefordert, über andere Möglichkeiten nachzudenken. Dabei komme für die SPD-Fraktion ein Tunnel nicht in Frage, da dieser von Reitern nicht benutzt werden könne. Konkret schlage er daher auf der Fahrbahn angebrachte „Mittelfähnchen“ in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h vor. Außerdem solle in Hinsicht auf die Reitwegeführung überlegt werden, ob auf der Seite Hitfeld unter Ausnutzung einer vorhandenen Gastrasse ein Rundreitweg eingerichtet werden könne, der zu einer Verringerung der Überquerungsfrequenz führen würde. Die Einrichtung einer Signalanlage sei in diesem Bereich außerhalb der geschlossenen Ortschaft bzw. auf der freien Strecke nicht sinnvoll, da mit häufigen Rotlichtmissachtungen gerechnet werden müsse. Ein von der Bürgerinitiative angeregtes Sponsoring der Anlage würde aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt.
Für die CDU-Fraktion schließt sich Frau Breuer der Ablehnung der Reitwegverlegung an. Allerdings sei für eine langwierige Prüfung weiterer Maßnahmen keine Zeit mehr gegeben, da sich seit den letzten Verhandlungen mit dem Landesbetrieb Straßenbau im Jahr 2003 an dem Problem nichts geändert habe. Weil der Tunnel nicht finanzierbar sei, werde vorgeschlagen, unabhängig vom Kostenträger eine Drucktastensignalanlage einzubauen. Die Signalgeber könnten 3-4 m von der Fahrbahn entfernt aufgestellt werden, sodass eine Anforderung durch Reiter gefahrlos ermöglicht würde. Insoweit werde eine entsprechende Ergänzung des Beschlussentwurfes vorgeschlagen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h würde das Problem nicht lösen, weil auch bei dieser Geschwindigkeit eine Kollision von Fahrzeugen mit querenden Personen oder Reitern fatal wäre.
Als Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen freut sich Frau Paul, dass auch die Reiter einen Eigenanteil für die Querungshilfe leisten wollen. Der Beschluss müsse im Sinne einer zügigen Umsetzung erweitert werden. Die Einrichtung einer Signalanlage begleitet durch ein Überholverbot könne sie sich vorstellen, obwohl dies wegen der hohen Kosten voraussichtlich nicht schnell umgesetzt werden könne.
Für die CDU-Fraktion ergänzt Herr Janßen, dass die Akzeptanz einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Praxis geringer sei als die einer Signalanlage. Da die Straße dem Landesbetrieb Straßenbau gehöre, müsse zunächst mit ihm verhandelt werden.
Aus Sicht der FDP-Fraktion bewertet Herr Pabst die Verlegung des Reitweges aufgrund der besseren Sichtverhältnisse auf der Kuppe positiv und erwartet dadurch zumindest eine teilweise Entschärfung der Unfallgefahr. Die Verwaltung solle zur nächsten Sitzung die konkreten Kosten der verschiedenen Verbesserungsmöglichkeiten ermitteln.
Für die Verwaltung beziffert Herr Wahlen die Kosten einer Unterführung auf 500.000 bis 700.000 €. Die Signalisierung einschließlich Vorsignal würde ca. 30.000 bis 50.000 € zuzüglich der Kosten für die Verstromung in Höhe von ca. 20.000 bis 30.000 € kosten. Insgesamt müssten daher Investitionskosten von 50.000 bis 70.000 € veranschlagt werden. Dazu würden Folgekosten in Höhe von jährlich ca. 2.000 bis 4.000 € entstehen.
Herr Kühn schlägt vor, die Verwaltung mit Gesprächen mit dem Straßenbaulastträger zu beauftragen und sich in der Beschlussfassung auf eine Signalanlage zu verständigen, da es an der Stelle auch viele Beinaheunfälle gegeben habe, die zum Handeln ausreichen würden. Der Ausschuss solle die Signalisierung vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers beschließen.
Frau Breuer wünscht sich eine einvernehmliche Empfehlung zugunsten der Signalanlage, erinnert an den von ihrer Fraktion gestellten Antrag und beantragt die Erweiterung des Beschlussentwurfes mit dem Zusatz, dass Verhandlungen dahingehend geführt werden müssten, dass eine Drucktastenanlage zur Gefahrenminderung innerhalb von 3 Monaten aufgestellt werde.
Dem gegenüber lehnt Herr Schulz ab, sich auf eine Signalanlage zu versteifen und schlägt vor, die Verwaltung mit der zügigen Entwicklung eines Konzeptes zusammen mit den Betroffenen und Beteiligten zu beauftragen. Herr März berichtet über mangelnde Akzeptanz von Drucktastensignalanlagen an anderen Stellen und warnt vor den Gefahren einer vermeintlichen Sicherheit.
Der Vorsitzende erinnert daran, dass es sich lediglich um einen Antrag zur Tagesordnung mit Datum vom 22.11.04 handele, sodass die Verwaltung noch nicht ausreichend Gelegenheit gehabt habe, ein Konzept vorzubereiten. Es bestehe Übereinstimmung darüber, dass kein Tunnel gebaut und der Reitweg nicht verlegt werden solle. Als alternative Problemlösungsansätze verblieben die Einrichtung einer Signalanlage, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h, die Ausweisung eines Überholverbotes und die Ergänzung von Klemmfixelementen zur Durchsetzung des Überholverbotes. Zur nächsten Ausschusssitzung am 20.01.2005 werde daher ein konkreter Vorschlag der Verwaltung erwartet. Der Landesbetrieb Straßenbau solle zur Sitzung eingeladen werden.
Nach der Diskussion, an der sich außerdem auch noch Frau Riemann, Herr Gerets und Herr Jahn beteiligen, fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach die Unfallsituation in der Monschauer Straße im Abschnitt zwischen I. Rote-Haag-Weg und BAB-Anschlussstelle gemeinsam mit der Polizei und dem zuständigen Straßenbaulastträger, dem Landesbetrieb Straßenbau NRW unter Berücksichtigung der Vorschläge auf Einrichtung einer Signalanlage, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h, Ausweisung eines Überholverbotes sowie Unterstützung des Überholverbotes durch Klemmfixelemente auf der Fahrbahn untersucht und das Ergebnis anschließend dem Ausschuss in seiner Sitzung am 20.01.2005 zur weiteren Beratung vorgelegt wird, zur Kenntnis.
Anlagen zur Vorlage
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