17.11.2004 - 9 'Gläserner Rat'hier: Antrag der Fraktionen von...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 17.11.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Dezernat VI
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Hierzu waren zur
Sitzung ein Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen sowie ein Antrag der
UWG als Tischvorlage verteilt
worden.)
Für die Fraktion
der Grünen bezieht Ratsherr Schabram zur Vorlage der Verwaltung Stellung,
verweist auf die zur Sitzung verteilte Tischvorlage von SPD und Grünen und
verdeutlicht, dass die neue Mehrheit im Rat einen neuen Stil praktizieren
möchte, Vorurteile gegenüber den Politikern abgebaut werden müssten und der
Antrag zum „Gläsernen Rat“ hierzu gute Voraussetzungen schaffe. Die
Veröffentlichung von verschiedenen Daten gemäß unterbreitetem Antrag sei
sinnvoll, verlorenes Vertrauen werde zurückgewonnen und dem guten Beispiel
anderer vergleichbarer Städte damit gefolgt.
Bereits vor
vielen Jahren habe die Grüne Fraktion hierzu einen entsprechenden Antrag
gestellt
- dem sei
allerdings aus den verschiedenen Gründen nicht gefolgt worden - und jetzt biete
das neue Ratsinformationssystem gute Voraussetzungen, um die darzulegenden
Angaben zu veröffentlichen und jederzeit zu aktualisieren. Da die gesetzliche
Regelung hierfür derzeit noch ausstehe, werde empfohlen, diese nicht
abzuwarten, sondern die Angaben bereits alsbald auf freiwilliger Basis zur
Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen.
Insofern werde
empfohlen, dem als Tischvorlage unterbreiteten Vorschlag von SPD und Grünen zu
folgen und nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Ratsherr Müller
unterstützt seitens der PDS die Ausführungen des Vorredners und den
diesbezüglichen Beschlussvorschlag und spricht sich dafür aus, alle
aufgezeigten Angaben alsbald auf freiwilliger Basis abzugeben und damit zur
Veröffentlichung bereitzustellen. Dies trage auch zum Schutz gegen falsche
Verdächtigungen bei.
Der Vorsitzende
der Fraktion der SPD, Ratsherr Höfken, verweist ebenfalls auf den gemeinsam
mittels Tischvorlage unterbreiteten neuen Beschlussvorschlag und verdeutlicht,
dass durch Veröffentlichung dieser Daten ein beim Bürger teilweise vorhandenes
völlig falsches Bild über die Entschädigung der kommunalen Mandatsträger
korrigiert werden könne. Er plädiert für die Unterstützung des Antrages von SPD
und Grünen und legt dar, dass dem von der UWG unterbreiteten Vorschlag aus den
verschiedensten Gründen nicht gefolgt werden könne.
Hier seien
zunächst weitere Gespräche - u.a. auch mit der Staatsanwaltschaft - notwendig.
Für die UWG
erläutert Ratsherr Schnitzler den als Tischvorlage unterbreiteten ergänzenden
Antrag und begründet diesen im Einzelnen. Er hält weitergehende Angaben
bezüglich der Annahme von Vorteilen für dringend notwendig und verweist hierzu
auch auf die Entwicklung von entsprechenden Richtlinien zwischen Stadt und
Staatsanwaltschaft in anderen Städten.
Der Vorsitzende
der Fraktion der FDP, Ratsherr Helg, sieht keine Probleme, dem als Tischvorlage
unterbreiteten Antrag der neuen Ratsmehrheit zu folgen. Die Mitglieder der
FDP-Fraktion hätten bisher bereits die Angaben zur Verfügung gestellt, seien
also bisher bereits „gläsern“ gewesen und auch gegen eine Veröffentlichung
dieser Daten im Internet hätten sie nichts einzuwenden.
Ratsherr Einmahl
legt als Vorsitzender der CDU-Fraktion dar, dass er grundsätzlich keine
Bedenken gegen den von SPD und Grünen unterbreiteten Beschlussentwurf habe; er
sich allerdings gegen dieses beabsichtigte „Hau-Ruck-Verfahren“ ausspreche und
seine Fraktion eine vorherige ausführliche Diskussion im Hauptausschuss für
wünschenswert gehalten habe.
Das
Antikorruptionsgesetz befinde sich derzeit noch in der Bearbeitung, werde aber
voraussichtlich in einigen Monaten beschlossen werden. Daher sollte die
gesetzliche Regelung abgewartet und erst nach Inkrafttreten des Gesetzes die
Diskussion im Hauptausschuss hierüber und über die Inhalte der Ehrenordnung und
entsprechend vergleichbare Regelungen in anderen Städten geführt werden. Auch
über die Frage der Amtsträgereigenschaft mit allen Risiken, Rechten und Pflichten
sollte mit den zuständigen Stellen gesprochen und anschließend eine
entsprechende Regelung nach gemeimsamer Ausarbeitung unterbreitet werden. Die
an Mandatsträger zu zahlenden Entschädigungen könnten auch beispielsweise in
einer Neuauflage der Broschüre „Rat und Verwaltung“ veröffentlicht werden.
Aus den
dargelegten Gründen halte die CDU-Fraktion eine spätere, ausführliche
Diskussion im Hauptausschuss für zweckmäßiger, werde aber im Falle einer
heutigen Abstimmung den mittels Tischvorlage unterbreiteten Beschlussentwurf
mittragen.
Ratsherr Treude
-GGSO- hofft, durch eine entsprechende Beschlussfassung verlorenes Vertrauen
wiederherzustellen und spricht sich für die Unterstützung des Antrages von
Ratsherrn Schnitzler und eine gesonderte Abstimmung hierüber aus.
In weiteren
Ausführungen legen die Ratsmitglieder Höfken, Pilgram und Baal ihre Sichtweise
zu den unterschiedlichen Vorschlägen dar, widersprechen einzelnen Aussagen und
verdeutlichen die Gründe, die nach ihrer Auffassung für eine heutige bzw. für
eine spätere Beschlussfassung sprechen.
Gegen Ende der
Aussprache verweist der Oberbürgermeister auf die unterschiedlichen Anträge der
Fraktionen von SPD und Grünen, der CDU-Fraktion und den Beschlussvorschlag der
UWG und legt ferner dar, dass der Verwaltungsvorschlag vorsehe, heute keinen
Beschluss zu fassen und empfehle, zunächst die gesetzliche Regelung hierzu
abzuwarten.
Auf die
Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Mitarbeitern und die Amtsträgerschaft
geht er kurz ein und verweist auf ein im Januar beabsichtigtes Gespräch zu
diesem Thema mit der Staatsanwaltschaft.
Weitere
Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt wunschgemäß
getrennt über die beiden unterbreiteten Anträge abstimmen.
Für den Antrag
der UWG vom 17.11.2004 mit den insgesamt 7 Punkten stimmen 2 Mitglieder des
Rates der Stadt bei 1 Stimmenthaltung.
Damit wird der
Antrag der UWG -der der Originalniederschrift als Anlage beigefügt ist - mit
Stimmenmehrheit abgelehnt.