08.12.2004 - 20 Entwicklung des Firmengeländes der Firma Rheinn...

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Beratung

 

Ratsherr Treude -GGSO- richtet an die Verwaltung die Bitte, die Gremien des Rates frühestmöglich zu informieren, wenn konkrete Pläne vorgelegt würden bezüglich der Nutzung des Areals. Er selbst würde sich gerne für die Verwirklichung eines Angebotes für Jugendliche in diesem Bereich einsetzen.

 

Weitere Ausführungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister stellt den Beschlussentwurf zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die als Anlage beigefügte Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Düppelstraße, Reichsweg und Kennedypark.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

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Anlagen zur Vorlage