08.12.2004 - 9.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt genehmigt bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Scheidt sowie den Ratsherren Einmahl und Höfken getroffene Dringlichkeitsentscheidung :

Dringlichkeitsentscheidung

 

Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 117.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94290.0 "Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau".

 

Aachen, den 29.09.2004

 

  gez. Dr. Linden                        gez. Einmahl                        gez. Höfken              gez. Scheidt

Oberbürgermeister                        Ratsherr                           Ratsherr                          Ratsfrau“