08.12.2004 - 23 Ausstellung des Ermäßigungsausweises Aachen-Pass

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Beratung

 

(Hierzu waren zur Sitzung je ein Antrag von Ratsherrn Treude und von Ratsherrn Schnitzler als Tischvorlage verteilt worden.)

 

- Während der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt musste der Oberbürgermeister die Sitzung wegen eines anderweitigen Termines verlassen und Bürgermeisterin Ströbele übernahm den Vorsitz. -

 

Ratsherr Schnitzler - UWG- verweist auf den zur Sitzung unterbreiteten Ergänzungsantrag und teilt mit, dass der erste Antragspunkt zurückgezogen werde, da dieser bereits in den neuen Richtlinien enthalten sei und er im Übrigen darum bitte, einzeln über die weiteren Punkte seines Antrages abstimmen zu lassen.

 

Ratsherr Müller -PDS- hält die neuen Regelungen insgesamt für sinnvoll und begrüßt die Koppelung an die GEZ-Bescheinigung zur Rundfunkgebührenbefreiung. Kritisch hinterfragt er allerdings, ob die GEZ nach den bisherigen Erfahrungen in der Lage sei, die Bescheinigung über die Gebührenbefreiung zeitnah auszustellen und die Umsetzung nicht bereits konkreter ausgestaltet werden könne.

 

Seitens der Fraktion der Grünen begrüßt Bürgermeisterin Scheidt den Erhalt des Aachen-Passes und die seitens der Verwaltung erarbeiteten praktikablen Vorschläge zur Umsetzung.

 

Sie geht kurz auf die Antragstellung ein und empfiehlt, die Richtlinien in der unterbreiteten Form zu verabschieden, allerdings mit der Maßgabe, dass nach etwa 1/2 Jahr eine Erfolgskontrolle durchgeführt wird mit der Prüfung, ob die Umsetzung sich bewährt habe oder Probleme entstanden seien.

In § 4 der neuen Richtlinien sollte allerdings noch eine redaktionelle Änderung dahingehend erfolgen, dass statt Schwimmhallen hier Schwimmbäder aufgeführt werden und dadurch das Freibad mit in den Bereich der Vergünstigungen einbezogen wird.

 

Ratsherr Treude -GGSO- verweist in seinen Ausführungen auf den seinerzeit unterbreiteten Antrag und die Änderungsvorschläge und hält mit Blick auf die Bezieher von Arbeitslosengeld seine Vorschläge für praktikabler, daher besser umsetzbar. Das von ihm vorgeschlagene Einkommen von unter 850,-- € plus Warmmiete zum Erhalt des Aachen-Passes durch formlosen Antrag hält er für die unbürokratischste Lösung, der gefolgt werden sollte. Er berichtet ferner über Gespräche mit Hilfeempfängern, die nicht glücklich über die Regelungen und die Verfahrensweise seien und spricht sich für eine praktikablere Handhabungsweise im Sinne der Menschen mit geringem Einkommen aus.

 

Verwaltungsseitig verweist Beigeordneter Dr. Erlenkämper auf die im Vorfeld hierzu geführten Gespräche mit dem Ziel der Erhaltung des Aachen-Passes und legt dar, dass das ausgewählte Verfahren nicht zu neuem größeren Verwaltungsaufwand führen werde. Es wird dargelegt, dass die GEZ den Aachen-Pass nicht ausstellen werde, der neu gebildeten ARGE die Aufgabe auch nicht übertragen werden könne und daher diese Lösung über die Ausstellung beim Bürgerservice bzw. in den Bezirksämtern sinnvoll erscheine.

Dieses Verfahren beinhalte auch den geringstmöglichen Verwaltungsaufwand; werde dem Vorschlag von Ratsherrn Treude gefolgt, so hätte die vorgeschlagene Einkommensüberprüfung erhebliche Mehrarbeit und damit auch neues Personal zur Folge.

 

Nach weiteren Ausführungen der Ratsherren Müller und Schabram sowie einer weiteren Stellungnahme durch Beigeordneten Dr. Erlenkämper verweist die Vorsitzende auf die unterbreiteten Anträge und stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Einbeziehung des Änderungsvorschlages bezüglich der Ausdehnung auf die Schwimmbäder zur Abstimmung.

Bei Annahme dieses Vorschlages erübrige sich eine Abstimmung über die weiteren hierzu unterbreiteten Anträge.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Ausstellung des Aachen-Passes fortzuführen. Ein Anspruch besteht, falls die Voraussetzungen der in Anlage 2 beigefügten Richtlinien erfüllt sind. Die Ausstellung erfolgt für die Bezieher der Leistungen nach dem SGB XII weiterhin bei A 50. Alle übrigen Pässe werden zukünftig auf Antrag unter Vorlage der Befreiungsbescheinigung der Gebühreneinzugszentrale im Bürgerservice bzw. in den Bezirksämtern bearbeitet.

 

In § 4 der neuen Richtlinien wird das Wort „Schwimmhallen“ durch den Begriff „Schwimmbäder“ ersetzt.

 

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Anlagen zur Vorlage