08.12.2004 - 17 Änderung Nr. 18 des Landschaftsplanes 1988 der ...

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Beratung

 

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst zu den aus der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 28.07.2004 sich ergebenden Änderungen und Ergänzungen der textlichen Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungsbericht einstimmig folgenden Beitrittsbeschluss:

 

Seite 9: Folgender Text ist einzufügen

„Unberührt bleibt die bestimmungsgemäß ausgeübte militärische Nutzung gemäß § 63 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) mit Ausnahme des Verbotes a.) unter Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes nach § 48c Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW (LG NRW).“

 

            Seite 10: Verbote Brander Wald

Buchstabe g.), als eigenständige Unberührtheitsklausel ist wie folgt aufzunehmen:

            Unberührt bleibt

von diesen Bestimmungen der von § 62 LG erfasste und geregelte Biotopschutz.

 

            Seite 3: Aufhebung des LB 34 im NSG

Der Klammerinhalt der textlichen Festsetzung unter N 12 / LB 34 Brander Wald „(soll im NSG aufgehoben werden)“ ist zu ändern in „(ist im NSG aufgehoben)“.

           

            Seite 8: Gebietsspezifische Festsetzungen Ziff. 3.2.1.2

a.)        Im 2. Absatz ist der Halbsatz „soll in der Festsetzungskarte M 1:5000 dargestellt werden“ zu ändern in „wird in der Festsetzungskarte 1:5000 dargestellt“.

b.)        Buchstabe a.) soll folgenden Wortlaut erhalten:

            „Zur Wahrung, Wiederherstellung und langfristigen Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Art. 4 Abs. 4 i.V. mit Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 92/43 EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992 (DE 5203-310, Reg. Nr. des Brander Waldes) sowie der Anhänge I und II der FFH-RL. (Hier ist der Absatz einzufügen:)

Hierbei handelt es sich als wildlebende Tierart Gelbbauchunke (Code-Nr. 1193) von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-RL um die (hier Absatz einfügen)

i.          Gelbbauchunke (Code Nr. 1193) (hier Absatz einfügen).

 

Im Gebiet werden darüber hinaus folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß FFH-RL geschützt: (hier Absatz einfügen)

1.         Borstgrasrasen (Code Nr. 6230), prioritärer Lebensraum

2.         Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (Code Nr. 91 EO),

            prioritärer Lebensraum

3.         Schwermetallrasen (Code Nr. 6130),

            Seite 11: Aufhebungen

Das Wort „sollen“ ist in das Wort „sind“ zu ändern.   

           

            Seite 10: Verbote/Unberührtheit Brander Wald Der 5. Und 6. Spiegelstrich ist zu streichen.

            Seite 11 Buchstabe a.):Änderung des Wortes Frostbehörde in Forstbehörde

            Seite 11 Buchstabe a.): Änderung des Wortes Wald- und Naturschutzgebiet in „Naturschutzgebiet im Wald“.

            Seite 11 Buchstabe a.): Änderung des Wortes „Standarderhebungsbogen“ in „Standarddatenbogen“.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=97&TOLFDNR=1292&selfaction=print