08.12.2004 - 22 Auswirkungen der gestiegenen Einwohnerzahl

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Beratung

 

Bei Beratung dieses Tagesordnungspunktes hatten die Beigeordneten den Sitzungssaal verlassen.

 

Seitens der Fraktion der CDU bezieht der Vorsitzende, Ratsherr Einmahl, zu dieser Vorlage Stellung und begrüßt ausdrücklich die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe bezüglich der möglichen künftigen Größe des Rates der Stadt. Da der Rat der Stadt künftig bis zu 66 Mitglieder umfassen könne, müsse auch mit Blick auf die Anzahl der Wahlbezirke und die Bezirksgrenzen genau ermittelt und geprüft werden, welche Wahlbezirke verändert und wie groß die Zahl der Mandatsträger sein soll. Zeitdruck sei hierfür noch nicht gegeben, allerdings sollte die Verwaltung dies sachgerecht vorbereiten und den zuständigen Gremien frühzeitig zur Entscheidung unterbreiten.

 

Ergänzend merkt er im Übrigen an, dass durch die höhere Einwohnerzahl auch der Oberbürgermeister eine höhere Eingruppierung erhalte, hier aber die gesetzliche Regelung greife und hierzu kein Beschluss notwendig sei.

 

Ratsherr Müller führt aus, dass zu diesem Punkt „zwei Herzen in seiner Brust schlagen“. Einerseits möchte er aus verschiedenen Gründen auf eine Vergrößerung des Rates der Stadt verzichten, andererseits könnte eine Vergrößerung der Anzahl der Mandate dazu führen, dass die PDS dann Gruppenstärke erhalten könnte. Im Übrigen könnte dies auch kompensiert werden, wenn die Rechte fraktionsloser Ratsmitglieder gestärkt würden.

 

Die Fraktionssprecherin der Grünen, Ratsfrau Paul, stimmt der Vorlage grundsätzlich zu, empfiehlt allerdings, dass sich statt der interfraktionellen Arbeitsgruppe der Fraktionsrat mit den Änderungen bezüglich der Ratsgröße befassen soll. Zudem beantragt sie, getrennt über den Punkt 3 b) abzustimmen, da es sich hierbei um eine Kann-Regelung handele und ihre Fraktion dies nicht mittragen möchte.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Ratsherr Höfken, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Einmahl und teilweise den Darlegungen von Ratsfrau Paul an. Er hält es mit Blick auf die gestiegene Einwohnerzahl und die sich auch daraus ergebende umfassendere Arbeit für ein Gebot der Fairness, dass die Beigeordneten – die zum Teil sehr lange dieses Amt inne hätten – in eine höhere Besoldungsgruppe eingruppiert würden. Nicht zuletzt unter Hinweis darauf, dass es sich hierbei nicht um riesige Summen handele, werde die SPD-Fraktion dieser Vorlage zustimmen.

 

Der Oberbürgermeister sagt verwaltungsseitig zu, die Vorschläge für eine Änderung der Bezirksgrenzen und eine mögliche Veränderung der Ratsgröße erarbeiten zu lassen und rechtzeitig den Gremien des Rates zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten. Da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, lässt er wunschgemäß über die Punkte 1, 2 und 3 a) sowie über den Punkt 3 b) getrennt abstimmen. 

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Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt nimmt die mitgeteilten Änderungen zur Kenntnis.

            - Bei 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit beschlossen. -

 

2.         Er beschließt die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die die Änderungen der Ratsgröße berät.

            - Bei 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit beschlossen. -

 

3.         Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)         die Beigeordneten aufgrund des Aufstiegs in die nächst höhere Einwohnergrößenklasse zukünftig bei ihrer Wiederwahl grundsätzlich in die Höchstbesoldungsgruppe einzugruppieren, d.h. für den zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters bestellten Beigeordneten nach Besoldungsgruppe B 7 Bundesbesoldungsgesetz sowie für die sonstigen Beigeordneten nach Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsgesetz

            - Bei 1 Stimmenthaltung mit Mehrheit beschlossen. -

 

b)         die bereits zum jetzigen Zeitpunkt wieder gewählten Beigeordneten aufgrund des Aufstiegs in die nächst höhere Einwohnergrößenklasse nach den Vorschriften in

§ 2 Abs. 6 der Eingruppierungsverordnung NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Besoldungsgruppe B 7 Bundesbesoldungsgesetz für den zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters bestellten Beigeordneten sowie nach Besoldungsgruppe B 6 Bundesbesoldungsgesetz für den sonstigen Beigeordneten einzugruppieren.

- Bei 12 Gegenstimmen mit Stimmenmehrheit beschlossen. –

 

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