07.12.2004 - 3.2 Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschuss
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 07.12.2004
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt einstimmig ohne Enthaltung dem Rat der Stadt, die nachstehende von Herrn Oberbürgermeister Dr. Linden, Ratsfrau Scheidt sowie den Ratsherren Einmahl und Höfken getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW zu genehmigen:
„Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung erteilen die Unterzeichner die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 117.000,00 Euro bei der Haushaltsstelle 9.06000.94290.0 "Verw.Geb. Blücherplatz, Umbau".
Aachen, den 29.09.2004
gez. Dr. Linden gez. Einmahl gez. Höfken gez. Scheidt
Oberbürgermeister Ratsherr Ratsherr Ratsfrau“