20.08.2020 - 6.1 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

s. TOP I/6

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur

Kenntnis.

 

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der

Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den

Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, dem

Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen

Anpassungen zu beschließen.

 

Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.

 

Der Planungsausschuss beschließt darüber hinaus, die Steuerung der Windenergie mit Wirkungen

nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen und hält insoweit an dem Aufstellungsbeschluss vom

04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich fest. Er beauftragt die

Verwaltung, die auf Grundlage eines gesamträumlichen Planungskonzeptes darzustellenden

Konzentrationszonen und die Bereiche, in denen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB öffentliche Belange

der Errichtung von Windenergieanlagen entgegenstehen sollen, in einem sachlichen

Teilflächennutzungsplan Windenergie darzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=100322&selfaction=print