15.12.2005 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 832 - Erzbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Do., 15.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
(Herr Rau nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung wegen Befangenheit nicht teil.)
Herr Kriesel weist darauf hin, dass im Beschlussentwurf unter dem 3. Spiegelstrich versehentlich von „öffentlicher Grünfläche“ die Rede sei, er bitte daher darum, dies durch „private Grünfläche“ zu ersetzen. Weiterhin teilt er mit, dass die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt habe. Es sei beabsichtigt, vor dem Satzungsbeschluss im Rat gesondert über den Durchführungsvertrag zu beraten, dies werde in einer der nächsten Sitzungen geschehen.
Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Verfahrensstand zur
Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan, die schriftlichen Festsetzungen und die
Begründung gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht
zu ändern und zu ergänzen:
- Im Gebiet WA 2 wird die östliche
Baugrenze und die Grenze der davor liegenden Verkehrsfläche um 3,50 m nach
Osten verschoben.
- Im Rechtsplan wird die Fläche für
die Tiefgarage, die im Bereich WA 2 über die überbaubaren Flächen hinausragt
festgesetzt.
- Für die Tiefgaragenzufahrt an der
Erzbergerallee wird anstelle der privaten Stellplätze und der privaten
Grünfläche “WA Tiefgaragenzufahrt“ festgesetzt.
- In den schriftlichen Festsetzungen
entfällt die Festsetzung, dass im WA 1 im Erdgeschoss nur Garagen zulässig
sind.
- Die im Bereich WA 1 festgesetzten
Baulinien werden mit Baugrenzen ersetzt.
- In den Schriftlichen Festsetzungen
werden die Flächen für Kellerersatzräume gestrichen.
Er
empfiehlt dem Rat, vorbehaltlich des noch abzuschließenden städtebaulichen
Vertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch (§ 12 BauGB - Vorhaben- und
Erschließungsplan) den so geänderten vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 832 -
Erzbergerallee - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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