19.11.2024 - 3 Jahresabschluss und Lagebericht der eigenbetrie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
Beratung
Frau Kampmann, Wirtschaftsprüferin der Fa. Mittelrheinische Treuhand GmbH, begrüßt die Anwesenden und erläutert den für das Wirtschaftsjahr 2023 erstellten Prüfungsbericht anhand einer Präsentation.
Vorab erläutert sie nochmals den Prüfauftrag.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unterliegen gem.
§ 103 GO NRW einer jährlichen Prüfungspflicht.
Die Prüfung erstreckt sich gemäß § 103 Abs. 3 GO NRW auch auf die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlich bedeutsamen Sachverhalte nach
§ 53 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HGrG).
Entsprechend § 321 Abs. 4a HGB hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Prüfungsbericht seine Unabhängigkeit bestätigt.
Gegenstand der Prüfung waren:
- die Buchführung,
- der Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang),
- der Lagebericht,
- die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß
§ 53 HGrG.
Frau Kampmann legt die Prüfungsstrategie, Prüfungsdurchführung und die daraus folgenden Prüfungsschwerpunkte dar:
- Existenz und Bewertung des Anlagevermögens,
- Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Einrichtungsträger,
- Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen,
- Vollständigkeit der Angaben im Anhang und Lagebericht
Anhand der Präsentation stellt sie die getroffenen Kernaussagen zu Jahresabschluss und Lagebericht 2023 des Gebäudemanagements zusammen und weist damit einhergehend auf wesentliche positive und negative Entwicklungen hin.
Sie legt dar, dass der Saldo aus Abschreibungen auf Sachanlagen (TEUR 20.694) und Erträgen aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschüssen (TEUR 4.892) in Höhe von
TEUR 15.802 im Wirtschaftsjahr 2023 nicht vollständig, sondern lediglich mit einem Betrag von
TEUR 3.000 vergütet wurde. Der nicht vergütete Anteil von TEUR 12.802 hat maßgeblich zu dem Jahresfehlbetrag 2023 von TEUR 11.391 beigetragen.
Frau Kampmann fasst zusammen, dass keine bestandsgefährdenden Risiken vorliegen und im Ergebnis eine ordnungsgemäße Buch- und Wirtschaftsführung bescheinigt wird.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss sowie Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2023 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen wurde erteilt.
Der Ausschussvorsitzende erkundigt sich nach Wortmeldungen.
Ratsfrau Eschweiler dankt für den Vortrag und dankt ebenfalls allen Mitarbeitenden, die an diesem Jahresabschluss mitgewirkt haben.
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Schaadt schließt sich diesem Dank an.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Beschluss:
Beschluss Betriebsausschuss Gebäudemanagement:
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresverlust aus 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Betriebsausschuss Gebäudemanagement beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gemäß § 5 Absatz 5 EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Aachen
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement der Stadt Aachen für das Wirtschaftsjahr 2023 mit einer Bilanzsumme von 647.131.060,99 Euro und einem Jahresverlust aus nicht erstatteter Abschreibung von - 11.391.105,20 Euro festzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt, den Jahresverlust 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Er beschließt weiterhin die Entlastung des Betriebsausschusses Gebäudemanagement gemäß § 4 c) der EigVO NRW.
Jahresabschluss und Lagebericht 2023 sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,4 MB
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7,5 MB
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