26.08.2020 - 8 Bebauungsplan -Antoniusstraße/Mefferdatisstraße...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Helg (FDP) erklärt für seine Fraktion, dass man bei der Neufassung der städtebaulichen Zielsetzungen in der Antoniusstraße weiterhin dafür plädiere, dass die Bordellbetriebe aus dem Planungsgebiet herausgenommen werden.

 

Ratsherr Mohr (Allianz für Aachen) kritisiert die frühzeitige Festlegung darauf, dass der Prostitutionsbetrieb auf einen Teilbereich konzentriert werden solle. Man halte eine ergebnisoffene Diskussion, ob nicht doch die ganze Straßenlänge dafür genutzt werden solle, für sinnvoll, denn in Aachen habe man ein derzeit recht gut kontrolliertes Milieu. Bei einer Verdichtung sieht er die Gefahr, dass das Ganze stärker in die Illegalität ausgreife und Prostitution sich in Wohngebiete verlagere. Im Vorgriff auf Tagesordnungspunkt 9 bekundet er, dass man gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.

 

Ratsfrau Begolli (Die Linke) weist darauf hin, dass mit großer Mehrheit der Beschluss gefasst worden sei, Bordellnutzung in der Innenstadt zu halten. Sie kritisiert, dass der Trading-Down-Effekt des Quartiers Büchel lediglich auf die Prostitution heruntergebrochen werde, obwohl er vielfältige Ursachen habe.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zu Kenntnis.

  1. Er beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Antoniusstraße / Mefferdatisstraße mit der neuen städtebaulichen Zielsetzung

a)      für das Gesamtgebiet Antoniusstraße / Mefferdatisstraße (gemäß Anlage 1)

-          städtebauliche Aufwertung und Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Struktur und architektonischen Gestaltung mit einem vielfältigen innenstadt- bzw. altstadttypischen Nutzungsangebot

b)      für den Teilbereich um die Antoniusstraße zusätzlich (gemäß Anlage 1)

-          Konzentration der Prostitution in einem räumlich noch festzulegenden Teilbereich der Antoniusstraße

-          Umnutzung von Teilbereichen für andere innenstadt- bzw. altstadttypische Nutzungen (ohne Prostitution)

-          Verbesserung der Sicherheit, der städtebaulichen und sozialen Situation im Konzentrationsbereich

-          Verringerung der negativen Auswirkungen („Trading-Down-Effekt“) der Prostitutionssnutzung auf die Umgebung

-          angemessene bauliche Verdichtung und Verbesserung der Bausubstanz

  1. Er beschließt, dass frühere Beschlüsse mit anderen städtebaulichen Zielsetzungen zukünftig keine Rechtswirkungen mehr entfalten.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, unter Berücksichtigung der Planungsziele mit der Erarbeitung eines Konzeptes für die zukünftige Lage und räumliche Abgrenzung zur Konzentration der Prostitution in der Antoniusstraße und mit der Einbringung des Konzeptes in das Bebauungsplanverfahren.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen bei 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.

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Anlagen zur Vorlage