06.12.2005 - 5 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 06.12.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Nachdem Herr Narloch die Vorlage erläutert hat und insbesondere darauf hinwies, dass der alte
Verteilungsschlüssel, wonach die Kosten nach Grabgröße aufgeteilt wurden, nicht gerecht gewesen sei, da die Infrastruktur von allen gleich genutzt wurde, man nunmehr nach einem neuen gerechteren Verteilungsschlüssel gesucht habe.
Ratsfrau Kuck erklärte zur Verwaltungsvorlage, dass nach allen Abwägungen eine Gebührenerhöhung nicht zu umgehen sei, weil ansonsten weitere Verluste entstünden, die unter Umständen der allgemeine Haushalt zu tragen habe. Aus der Vorlage sei jedoch auch ersichtlich, dass aufgrund des geänderten Beerdigungsverhaltens sich die Menschen wieder mit diesem Thema beschäftigten. Traurig sei allerdings festzustellen, dass viele sich aus Kostengründen zu den günstigsten Beerdigungsmöglichkeiten entschieden und sich nicht eine Grabart aus Überzeugung auswählten. Eine lineare Erhöhung sei sicherlich nicht sinnvoll, da sich die Gebühren wieder erhöhten. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen würden dem Verwaltungsvorschlag folgen.
Herr Blees erläuterte, dass die dezentrale Friedhofsstruktur aufrechterhalten bleiben solle, in Nordrhein-Westfalen stehe Aachen sicherlich an der Spitze, was den Individualcharakter von Bestattungen angehe. Hierbei sei auch klar, dass dies zur Folge habe, dass die individuellen Kosten bis zu letzten Stunde ans Portemonnaie gehen würden. Eine Gebührensteigerung sei leider unumgänglich und der Anspruch der Verwaltung nach mehr Gebührengerechtigkeit werde von ihm unterstützt.
Für die CDU-Fraktion stellte Herr Blees zwei Anträge:
1. ) Für die nicht bestattungspflichtigen Kinder den bisherigen Gebührenansatz beizubehalten;
2.) den Gebührenansatz für die Wahlgräber nicht zu erhöhen und ebenfalls beizubehalten.
Des Weiteren bat er die Verwaltung, der CDU-Fraktion noch nach Möglichkeit bis vor der Ratssitzung am 07.12.2005 mitzuteilen, wie viele Wahlgräber seit dem Jahr 2000 tatsächlich weggefallen bzw. zurückgegeben wurden.
Ratsfrau Kuck erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass auch sie dem beizubehaltenden Gebührensatz für die Bestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern zustimmen werde. Ohne weitere Aussprache ließ der stellvertretende Vorsitzende, Ratsherr Corsten, über den gestellten Antrag bezüglich der Beibehaltung des Gebührensatzes für nicht bestattungspflichtige Kinder abstimmen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt.
Danach stellte er fest, dass der Vorschlag der Verwaltung der weitergehende sei, so dass über den Antrag für die Wahlgräber nicht gesondert abgestimmt werden müsse.
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die Entgeltordnung des Krematoriums zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die Kosten für die Bestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern beizubehalten.
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen bei zwei Gegenstimmen, den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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