04.12.2024 - 23 Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Nießen (GRÜNE) möchte die Gelegenheit nutzen, um sich bei den hauptberuflichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften in der Stadt für ihre Arbeit zu bedanken. Der Brandschutzbedarfsplan habe gezeigt, dass die Stadt Aachen im Vergleich zu anderen Kommunen gut aufgestellt sei. Doch auch wenn Sicherheit oberste Priorität habe, dürfe man den Personalaufwand nicht überplanen, sondern müsse mit Blick auf den städtischen Haushalt nur den zur Gewährleistung der Sicherheit erforderlichen Personalaufwand einrechnen.

 

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) schließt sich im Namen der SPD-Fraktion den Dankesworten an und spricht ihr Lob für den Brandschutzbedarfsplan aus, der als Grundlage für zukünftige Entscheidungen diene.

 

Ratsherr Kiemes (CDU) bedankt sich ebenfalls bei der Berufsfeuerwehr sowie der freiwilligen Feuerwehr. Zur Wertschätzung gehöre jedoch auch, dass man die Bedürfnisse der Feuerwehr ernst nehme. So zeige der Brandschutzbedarfsplan den Sanierungsbedarf vieler Gebäude auf. Hieran müsse gearbeitet werden. Weiterhin bezieht er sich auf einen Satz im Brandschutzbedarfsplan hinsichtlich der Einsatzzeiten, die sich im Vergleich zum letzten Bedarfsplan zwar positiv entwickelt haben, allerdings werde vermerkt, dass man bei der Entwicklung des Stadtgebietes, insbesondere im „Mobilitätskonzept Innenstadt“ die Erreichbarkeiten der Rettungskräfte weiterhin mitberücksichtigen müsse. Aus diesem Grunde bittet er die Mobilitätspolitik, die schnellstmögliche Zugänglichkeit für die Einsatzkräfte bei allen Konzepten im Blick zu behalten.

 

Ratsherr Nießen (GRÜNE) bezieht sich auf die Wortmeldung von Ratsherrn Kiemes zu den Einsatzzeiten und Erreichbarkeiten und berichtet, dass dieser Sachverhalt bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz diskutiert worden sei. Der angesprochene Satz im Bedarfsplan könne grundsätzlich zu Missverständnissen führen, allerdings könne er durch die Politik aufgrund der Ausführungen durch die Verwaltung richtig eingeordnet werden. Denn auch wenn die Konzepte zwar grundsätzlich Auswirkungen auf die Erreichbarkeiten haben können, so stehe der zuständige Fachbereich bei seinen Planungen im ständigen Austausch mit der Feuerwehr.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Brandschutzbedarfsplan der Stadt Aachen 2025.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=1005223&selfaction=print