03.12.2024 - 4 Jahresabschluss zum 31.12.2023 und Lagebericht ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Fischer bedankt sich für die Vorlage und fragt nach der Anzahl der Weiterbildungslehrer*innen und der sozialpädagogischen Fachkräfte im College. Frau Dr. Stemmler antwortet, dass dort zurzeit 19 Weiterbildungslehrer*innen und fünf sozialpädagogische Fachkräfte beschäftigt sind. Zusätzlich wurde die Stelle einer Teamkoordination für die Sozialpädagogischen Fachkräfte eingerichtet. Das Bewerbungsverfahren ist abgeschlossen und die Stelle wird zeitnah besetzt.

Frau Gielsdorf weist den Betriebsausschuss darauf hin, dass der Wirtschaftsplan 2025 am 06.02.2025 in einer Sondersitzung des Betriebsausschusses behandelt wird. Die Mitglieder werden im neuen Jahr dazu eingeladen.

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Beschluss:

 

1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich des Lageberichts 2023 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.333.745 €, der Zuführung des städtischen Zuschusses in Höhe von 5.061.300 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 727.555 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2023 sowie den Lagebericht 2023 festzustellen und das Jahresergebnis 2023 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS). Der Betriebsausschuss Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW. Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO NRW durch den Rat der Stadt.

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich des Lageberichtes 2023 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.333.745 € , der Zuführung des städtischen Zuschusses in Höhe von 5.061.300 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 727.555 € gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2023 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).

Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 4 EigVO NRW.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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