09.09.2020 - 16 Beschluss über eine Veränderungssperre für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Otten stellt fest, dass es sich um eine notwendige Veränderungssperre zur Sicherung der städtebaulichen Ziele handelt.

 

Herr Moselage erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen Kleinst- und Mikroappartements.

 

Frau Conradt bittet die Verwaltung, die Bedeutung der Begrifflichkeiten nachzureichen.

 

Die Antwort der Verwaltung ist der Niederschrift beigefügt und in ALLRIS einsehbar.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für die Flurstücke 1593 und 1827, Flur 80, Gemarkung Aachen, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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