09.09.2020 - 6 Bebauungsplan Nr. 923 - Campus West -hier: - Au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 09.09.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Dr. Roder und Frau Strehle erläutern anhand einer Präsentation den derzeitigen Sachstand und stehen der Bezirksvertretung für weitere Fragen zur Verfügung.
Herr Kusch führt aus, dass die jetzige Planung einen guten Kompromiss darstelle und stellt in diesem Zusammenhang besonders die Bemühungen zum Thema Lärmschutz in den Vordergrund.
Im Zuge der Aussprache verweist Frau Strehle auf den geänderten Beschluss des Mobiliätsausschusses in der Sitzung vom 03.09.2020 hinsichtlich der zusätzlichen Rad- und Fußgängerbrücke und erläutert, dass dieser Beschluss einen ergänzenden Auftrag zur Offenlage darstelle. FB 61 hat gegenüber dem Mobilitätsausschuss eine zügige Prüfung zugesichert, so dass in letzter Konsequenz die vorgetragenen Überlegungen mit in das Bebauungsplanverfahren einfließen werden.
Für die Fraktion der Grünen begrüßen Frau Perschon und Frau Schmitt-Promny die Planungen und regen an, den Beschlussvorschlag der Bezirksvertretung um die Ergänzung des Mobilitätsausschusses zu erweitern.
Nach Ende der Aussprache fasst die Bezirksvertretung Laurensberg folgenden, geänderten
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB sowie zur Verkehrsplanung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu den frühzeitigen Beteiligungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 923 - Campus West - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Außerdem nimmt sie den Bericht der Verwaltung zur Verkehrsplanung zur Kenntnis und schließt sich dem Planungsbeschluss des Mobilitätsausschusses an, den dieser auf Grundlage der Pläne
- CAM-1901-STR-LP-301
- CAM-1901-STR-LP-302
- CAM-1901-STR-LP-303
- CAM-1901-STR-LP-304
- CAM-1901-STR-QS-501
- 2020_011_L1
- 2020_011_L2
- 2020_011_RQ
- 2020_012_RQ
für die Verkehrsanlagen im Bereich des Campus West gefasst hat.
Darüber hinaus beauftragt sie die Verwaltung für den Fall, dass im Verfahren Eingaben zu der geplanten Fuß- und Radbrücke eingehen, Varianten sowie Vorplanungen zu erstellen, die die Attraktivität der Brücke für die verschiedenen Zielgruppen steigern und diese den Gremien entsprechend vorzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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