29.01.2025 - 5 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in ...

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Beratung

Hierzu begrüßt herzlich der Bezirksbürgermeister Frau Olbertz aus dem Bereich Jugendhilfeplanung, Geschäftsfüh-rung Kinder- und Jugendausschuss, stellvertretende Geschäftsführung des Schulausschusses, vom Team „Planung“ beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule FB 45, in Vertretung der Teamleiterin Frau Pautsch, die heute verhindert ist.

 

Herr von Thenen bezeichnet die heute vorgestellte Vorlage der Verwaltung quasi als selbsterklärend. Unabhängig davon hat er im Vorfeld mit Frau Olbertz vereinbart, dass sie selbstverständlich für bestehende Fragen Rede und Antwort steht. Er macht darauf aufmerksam, dass die Mitglieder der Bezirksvertretung im Wesentlichem die zwei Sozialräume im hiesigen Stadtbezirk, zum einem der Bereich „Kornelimünster/Oberforstbach/Schleckheim“, Sozialraum 13, und zum anderem der Bereich „Walheim/Schmithof“, Sozialraum 14, betrachten sollten.

 

Herr Gilles will bereits zu Beginn besonders auf den Sozialraum 13 und hier insbesondere auf den geplanten Neubau einer Kindertagesstätte in Kornelimünster-West II in der Max-Ernst-Straße hinweisen. Er bittet Frau Olbertz um eine nähere Erläuterung des Begriffs „Vorläufergruppe“.

 

Frau Olbertz bedankt sich zunächst für die Einladung zur heutigen Sitzung und freut sich, die Bedarfsplanung für das kommende KiTa-Jahr 2025/2026 vorstellen zu dürfen. Wie hinreichend bekannt ist, besteht im hiesigen Stadtbezirk Handlungsbedarf. Leider liege zwischen Bedarfsfeststellung und Umsetzung, wie in diesem Fall bis zum Neubau einer Kindertageseinrichtung 2027/2028, aufgrund der gesetzlichen Verfahren stets eingrößerer Zeitraum, in dem der Bedarf gleichwohl fortbesteht. Wenn jetzt in der Zwischenzeit sich vielleicht noch einmal die Möglichkeit ergeben sollte, in einem bereits bestehenden Gebäude kurz- oder mittelfristig eine KiTa-Gruppe unterbringen zu können, würde diese Gruppe dann in das neue Gebäude überführt werden können. Für solche temporären Übergangslösungen gelten andere Vorgaben als die für langfristige Neueinrichtungen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Gilles, ob Übergangslösungen ausschließlich in Bestandsgebäuden oder auch mit Containern möglich sind, antwortet Frau Olbertz, dass beide Varianten vorstellbar sind. Aktuell sind der Stadt Aachen in den Sozialräumen 13 und 14 keine Bestandsbauten bekannt, die für eine temporäre Einrichtung einer oder mehrerer KiTa-Gruppen als geeignet angesehen werden.

Für die Einrichtung einer Container-Lösung müsste sich ein dafür geeignetes Grundstück entweder bereits im städtischen Eigentum befinden oder zum Beispiel mittels eines Pachtvertrages für einen ausreichend langen Zeitraum zur Verfügung stehen. Dabei sind natürlich die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Auch hier ist der Fachbereich 45 bisher nicht fündig geworden. Sofern den Mitgliedern der Bezirksvertretung geeignete Liegenschaften oder freie Flächen für die Errichtung einer Container-Lösung bekannt sind, bittet sie um entsprechende Hinweise.

 

Herr Gilles fragt, ob der geplante Neubau viergruppig ausgeführt werden wird, weil er sich in dieser Hinsicht nicht mehr sicher ist, wie hier die aktuelle Beschlusslage ist. Frau Olbertz bestätigt den Neubau in dieser Größe.

 

Herr Krott bedankt sich bei Frau Olbertz für den ausführlichen Bericht, der auch wieder in diesem Jahr sehr ausführlich und informativ ist. Er erinnert daran, dass noch vor gar nicht so langer Zeit es ja so war, dass im Stadtbezirk eine relativ hohe Versorgungsquote festzustellen war, sodass seinerzeit ein akuter Handlungsbedarf nicht als erforderlich angesehen wurde. Dem ist ja jetzt nicht mehr so. Er ist dankbar, dass seitens der Verwaltung der Beschluss der Bezirksvertretung zur Planung und Umsetzung des Neubaus einer viergruppigen Einrichtung auch aufgegriffen wurde. Nichtsdestotrotz ist die Zeit bis zum Kindergartenjahr 2027/2028, mithin jetzt noch 2 ½ Jahre, doch sehr lang, insbesondere für die Familien, die jetzt aktuell auf der Suche nach einer geeigneten und möglichst wohnungsnahen Einrichtung sind. Aus diesem Hintergrund unterstützt seine Fraktion eine mögliche Einrichtung einer oder mehrerer Vorläufergruppen ohne Einschränkung. Ihm ist bewusst, dass die Möglichkeit der Errichtung von Containern an allen 3 hiesigen Grundschulstandorten wegen Platzmangel nicht möglich ist. Er bittet daher die Verwaltung, Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand, zum Beispiel das Kunsthaus des Landes Nordrhein-Westfalen am Abteigarten in Kornelimünster, nochmals in Erwägung zu ziehen.

Herr Krott unterstützt die Aufforderung von Frau Olbertz an die Bezirksvertretung, mögliche Optionen zur Errichtung von Vorläufergruppen an die Verwaltung zu melden. Er weiß, dass es die Verwaltung aus verschiedenen Gründen für sinnvoll erachtet, eingruppige Einrichtungen mittel- oder zumindest langfristig zu schließen. Die beiden „kleinen“ Einrichtungen im Sozialraum 14 sind nach seiner Einschätzung immens wichtig. Eine kurz- oder auch mittelfristige Schließung ist in seinen Augen nicht möglich, da die hier wohnenden Familien auf die Aufrechterhaltung des aktuellen Angebots an Betreuungsplätzen dringend angewiesen sind. Auch zwischenzeitlich eventuell noch auftretende erforderliche Sanierungsmaßnahmen müssten auf jeden Fall durchgeführt werden, damit der weitere Betrieb auch der eingruppigen Einrichtungen mindestens bis zur vollständigen Inbetriebnahme der vier Gruppen in der Max-Ernst-Straße, sehr gerne aber auch darüber hinaus, sichergestellt ist.

 

Frau Nußbaum möchte ergänzend zu den Fragen von Herrn Gilles zu der Vorläufergruppe „Max-Ernst-Straße“ von Frau Olbertz erfahren, ob es seitens der Verwaltung Vorüberlegungen gibt, wie groß denn eine solche Gruppe sein sollte. Frau Olbertz erläutert hierzu, dass die Gruppengröße ja abhängig ist von den zur Verfügung stehenden Quadratmetern, eine ungefähre Größe von 20 Betreuungsplätzen wäre schon sinnvoll.

 

Herr Kiemes fragt, ob seine Einschätzung richtig ist, dass insbesondere die aktuelle Versorgungsquote im U3-Bereich verbesserungswürdig ist. Frau Olbertz betont, dass verständlicherweise für U3-Plätze andere Voraussetzungen erfüllt sein müssen als für Ü3-Plätze. Grundsätzlich möchte sich die Verwaltung aber an den Wünschen der Familien orientieren, sofern dies auch möglich ist. Die Bedarfe an Betreuungsplätzen, insbesondere auch die Trennung zwischen U3 und Ü3, werden von dem Team „Planung“ jedes Jahr aufs Neue auch aktuell erfasst, da die Zahlen doch zum Teil stark variieren. Eine Anpassung an die jeweilige Nachfrage wird auch versucht, soweit dies in den jeweiligen Einrichtungen auch möglich ist.

 

Herr Kiemes hebt hier die eingruppige Einrichtung der Städtischen Kindertagesstätte „Falkenberg“ in Aachen-Schmithof hervor, über deren mögliche Schließung durch eine Anordnung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) als Aufsichtsbehörde in der Bezirksvertretung früher schon berichtet wurde.

Frau Olbertz berichtet hierzu, dass nach Feststellung eben des Landschaftsverbandes das Gebäude in der Falkenbergstraße nicht den aktuellen Erfordernissen entspricht, die als zwingende Voraussetzungen für die Genehmigung einer KiTa vorgegeben werden. Aktuell ist der LVR aber bereit, den weiteren Betrieb in der KiTa „Falkenberg“ in dem aktuellen Gebäude zu tolerieren, bis dann bei einer baldigen Neuerrichtung der KiTa Max-Ernst-Straße die Gruppe dort untergebracht werden kann. Dies bedeutet aber keinesfalls einen Anspruch auf eine weitere Genehmigung der aktuellen Unterbringung über diesen Zeitpunkt hinaus. Eine Anpassung des Altgebäudes an die gesetzlichen Vorga-ben (z.B. zusätzliche Räume etc.) wird seitens des Fachbereiches aktuell als nicht realisierbar erachtet.

Herr Kiemes sieht es sehr kritisch, wenn eine Kita-Gruppe, die aktuell in Schmithof, im südlichsten bebauten Teil des Sozialraumes 14 angesiedelt ist, etwa 8 Kilometer in den Sozialraum 13 nach Kornelimünster „verschoben“ wird. Das wird nicht unbedingt dem Willen der Familien gerecht. Er bittet Frau Olbertz, Ausschau nach alternativen Standorten in relativer Nähe zur bisherigen Einrichtung zu halten. 

 

Herr von Thenen nimmt Bezug auf die heute vorgestellte Bedarfsplanung. Dabei konnte er zum Beispiel feststellen, dass es im Sozialraum 3 (Ostviertel/Rothe Erde) einen hohen Prozentsatz von Kindern gibt, die aus anderen Sozialräumen „einpendeln“. Weiterhin nennt er die Sozialräume 5 (Burtscheid/Beverau) und auch 12 (Brand). Hier fragt er Frau Olbertz, inwieweit das Team „Planung“ die Wechselwirkungen betrachtet und bei der Planung von zukünftigen Einrichtungen beachtet.

 

Frau Olbertz berichtet hierzu, dass es im Gegensatz zu „früher“, wo die Kinder nahezu vollständig im nächstgelegenen Kindergarten angemeldet wurden und dann dort entweder gleich einen Platz bekamen oder entsprechend warten mussten, es nun im gesamten Stadtgebiet zu Wanderungsbewegungen kommt. Zum einen bevorzugen manche Familien einen Platz in der Nähe ihres Arbeitsplatzes, andere wiederum brauchen dringend einen Betreuungsplatz und nehmen dann gegebenenfalls auch etwas längere Wege auf sich. Manchmal kommt es auch vor, dass die eine oder andere Einrichtung aufgrund von verschiedenen Faktoren attraktiver erscheint als andere. Das alles macht die Arbeit des Teams Planung nicht einfacher. So könnte die auch geplante Neubaumaßnahme in Aachen-Brand in der Schagenstraße eine Entlastung der Betreuungssituation im hiesigen Stadtbezirk bewir-ken. Verbindlich vorhersagen lässt sich das aufgrund der vorgenannten Gründe aber nicht.

 

Herr Thenen merkt an, dass Herr Krott vorhin die beiden eingruppigen Einrichtungen in Schmithof und auch in Hahn angesprochen hat. Er freut sich, dass der LVR voraussichtlich mit dem Entzug der Betriebserlaubnis so lange warten wird, bis eine neue Unterbringung der dortigen Gruppe, womöglich auch durch die neue KiTa in der Max-Ernst-Straße, möglich ist. Über die Situation in Schmithof wurde ja hinreichend berichtet, daher bittet er Frau Olbertz, zur KiTa in Hahn noch aktuelle Informationen mitzuteilen, sofern hier welche vorliegen. Insbesondere möchte er gerne wissen, wie der LVR die durchgängige Betriebserlaubnis der dortigen Einrichtung einschätzt. Frau Olbertz teilt hierzu mit, dass ihr zur KiTa in Hahn aktuell keine Informationen vorliegen, die die Betriebserlaubnis in Hahn in Frage stellen könnten.

 

Herr Gerdom bittet Frau Olbertz, die Möglichkeit der Einrichtung einer weiteren Gruppe im Montessori-Kinderhaus St. Kornelius, Gangolfsweg 6, in Kornelimünster zu prüfen. Dort wurde von einiger Zeit die Anzahl der Gruppen von drei auf zwei reduziert.

 

Herr Krott erwähnt ergänzend noch den Katholischen Kindergarten St. Anna am Kirchberg, Pastor-Franzen-Straße 6 in Walheim, bei der seiner Erinnerung nach auch vor einigen Jahren von drei auf zwei Gruppen reduziert wurde. Hier bittet er um Überprüfung, ob nicht vielleicht wieder eine dritte Gruppe eingerichtet werden kann.

 

Nachdem seitens der Mitglieder der Bezirksvertretung keine weiteren Fragen gestellt oder Anregungen mehr ge-wünscht werden, nimmt der Bezirksbürgermeister Bezug auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung und schlägt eine kleine redaktionelle Erweiterung vor.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht über die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2025/2026 die Sozialräume 13 und 14 betreffend zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=1007732&selfaction=print