18.08.2020 - 5.1 Finanzierung des Eigenanteils für das Sofortaus...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 18.08.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Die Ausschussvorsitzende Frau Plum weist auf das Vorliegen einer Tischvorlage hin.
Frau Gehling stellt hinsichtlich der Vorlage klar, dass aus dieser nicht hervorgehe, welche Folgekosten aus der Wartung und Betreuung der 2.000 mobilen Endgeräte resultieren würden. Nach derzeitiger Einschätzung müsse jedoch von einer Größenordnung in Höhe von 120 Euro Wartungskosten pro Jahr und Endgerät - ohne Versicherung - gerechnet werden. Grund für diese Kosten sei das Erfordernis der systemkonformen Wartung und Einbettung in die schulrelevanten Systeme. Die Folgekosten müssten aus Sicht von Frau Grehling bei der Beschlussfassung mit einbezogen werden, da entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsplanung damit einhergingen. Sie hätte sich diesbezüglich mehr Klarheit in der Vorlage gewünscht. Gleichwohl müsse jedoch auch berücksichtigt werden, dass die Anschaffung der IT ohnehin im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung über einen anderen Zeitkorridor hätte erfolgen müssen, mit den entsprechenden Kosten hinsichtlich der Wartung der Geräte.
Herr Fagot vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule bestätigt die von Frau Grehling genannten Wartungskosten in Höhe von 120 Euro netto pro iPad und Jahr. Man sei jedoch mit dem IT-Dienstleister in Verhandlungen, die Konditionen aufgrund der großen Zahl an bestellten Geräten zu verbessern. Dennoch bestehe Übereinstimmung, dass die Folgekosten erheblich seien.
Zu berücksichtigen sei, dass Zielsetzung die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Bedürftigkeitsbedarf sei, um einen Ausgleich sozialer Ungleichgewichte erreichen zu können. Daher sei ein entsprechender Support zwangsläufig, um die Geräte für Online-Lehrangebote auch von zu Hause aus optimal nutzen zu können.
Ratsherr Pilgram regt vor dem Hintergrund der hohen Wartungskosten den Aufbau einer eigenen IT-Infrastruktur beziehungsweise eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung aus Sicht der Verwaltung an, da die IT-Anforderungen künftig erwartungsgemäß weiter steigen würden. Vorteile seien die schnellere Erreichbarkeit des zuständigen Personals und die Vermeidung der Zahlung einer Umsatzsteuer.
Des Weiteren fragt er an, nach welchen Kriterien die beschafften iPads tatsächlich vergeben würden. Nach seinem Wissensstand sei dies noch ungeklärt, auch hinsichtlich der Frage, ob die Schulen diese Entscheidung selber treffen würden.
Ratsherr Schmidt-Ott zeigt sich äußerst erstaunt über die hohen Wartungskosten und würde gerne wissen, wie die 120 Euro aufzuschlüsseln seien (Stunden Support, Lizenzgebühren usw.). Gleichzeitig sehe er die hohen Folgekosten als wohl unvermeidlich an, wenn die entsprechende Bestellung nun aufgrund des Förderprogramms vorgenommen werden solle.
Frau Grehling erläutert, dass eine Debatte über die künftige IT-Ausrichtung der Stadt Aachen ganzheitlich erfolgen solle und nicht punktuell.
Grundsätzlich sei es aus ihrer Sicht definitiv zu begrüßen, dass die Bestellung der mobilen Endgeräte bereits angestoßen worden sei, um die entsprechende Förderung auch abrufen zu können.
Je weiter die Digitalisierung der Verwaltung beziehungsweise der Schulen voranschreite, desto geringer wäre aus ihrer Sicht in Zukunft die Dienstleistung eines IT-Unternehmens in Anspruch zu nehmen. Dieser Grad sei jedoch noch nicht erreicht, was zur Folge habe, dass eine gewisse Grundausstattung und Unterstützung benötigt werde.
Die Richtlinie über die Förderung der digitalen Sofortausstattung bezwecke die Versorgung der Schülerinnen und Schüler, bei denen eine entsprechende Bedürftigkeit bestehe. Die konkreten Kriterien der Messbarkeit dieser Bedürftigkeit seien nach ihrem Wissensstand in der Förderrichtlinie noch nicht benannt und würden nach ihrer Erwartungshaltung zentral von der zuständigen Fachverwaltung ausgearbeitet.
Ferner sei nicht nur eine zeitnahe Beschaffung der Geräte erforderlich, sondern auch die entsprechende schnellstmögliche Aktivierung, so dass die iPads auch tatsächlich genutzt werden können. Auch dies müsse vor dem Hintergrund der Beauftragung des IT-Dienstleisters berücksichtigt werden. Dennoch teile sie die Ansicht, dass die Wartungskosten pro Gerät deutlich über den Erwartungen liegen würden. Aus diesem Grund sei die Verwaltung auch noch in Verhandlungen.
Ratsherr Deumens betont vor dem Hintergrund des hohen Bedarfs an mobilen Endgeräten insgesamt, der über die 2.000 Geförderten hinausgehe, die Bedeutung der Zuweisung der nun bestellten Geräte an tatsächlich Bedürftige.
Er stellt die Frage, warum bei der Beschaffung der Endgeräte die verhältnismäßig kostenintensiven iPads berücksichtigt worden seien, obwohl Tablets anderer Hersteller zu einem günstigeren Preis hätten erworben werden können.
Herr Fagot führt aus, dass die nun bestellten Geräte sich in bestehende Medienkonzepte integrieren lassen müssen. Hier würden sich die iPads anbieten, dass sie eine einfache Bedienführung sowie die höchste Kompatibilität mit der in den Schulen eingesetzten Präsentationstechnik aufweisen würden.
Beschluss:
Der Finanzausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, vorbehaltlich der Empfehlung des Schulausschus-ses, gemäß § 83 GO NRW die Bereitstellung der im Rahmen der Finanzplanung des Haushalts 2020 für den Eigenanteil des Sofortausstattungsprogramms zusätzlich benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 151.000 € zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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580,8 kB
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