02.09.2020 - 10 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Larosch teilt mit, dass aufgrund von Verjährungsfristen die KAG-Beiträge r den Ausbau des Marktplatzes noch dieses Jahr abgerechnet werden müssen. Da der Marktplatz in diesem Teil eine Fußngerzone sei, müsse mit einer vom Rat zu beschließenden Einzelsatzung abgerechnet werden. Die Maßnahme sei im Zusammenhang mit dem Ausführungsbeschluss im Jahr 2015 in der Bezirksvertretung vorgestellt worden. Dabei sei auf die Beitragspflicht nach KAG hingewiesen worden. Zudem habe es hierzu eine Bürgerinformation gegeben. Da Kostensteigerungen im kommunalen Haushalt nicht von vornherein eingeplant werdenrften, nne man die genauen Kosten erst nach Abschluss einer solchen Maßnahme beziffern. Der KAG-Beitrag werde auf jeden Fall wie bei einer neuen Maßnahme um 50% reduziert.

 

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die kurzfristige Teilnahme von Herrn Larosch. Sie weist auf den Beschluss der großen Koalition hin, wonach die Bürger nicht über Gebühr belastet werden dürfen. Sie möchte wissen, wie hoch das Kostenvolumen insgesamt ist, wieviel Anwohner betroffen sind und wieviel Beitragspflichtige es gibt. Sie begrüßt die Kostenreduktion um 50%, macht aber klar, dass es wichtig ist, die betroffenen Bürger frühzeitig zu informieren. Außerdem solle in den Beitragsbescheiden Hinweise auf die Möglichkeiten der Kostenreduktion, wie z. B. Ratenzahlung, aufgenommen werden. Genaue Zahlen sollten bis zur Ratssitzung in einer Woche nachgereicht werden.

 

Herr Larosch sagt zu, kurzfristig eine vorläufige Beitragsberechnung für die Kosten pro Quadratmeter der betroffenen Grundstücke zu liefern. Die Bescheide rden die Möglichkeiten einer Zahlungsvereinbarung bereits berücksichtigen. Aufgrund der Corona-Pandemie würde die vierwöchige Zahlungsfrist ohnehin ausgesetzt und die Fälligkeit deutlich hinausgeschoben. Jeder Beitragspflichtige erhalte auf Wunsch eine individuelle Beratung.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF beschreibt die schwierige Situation der betroffenen Anlieger. Seiner Meinung nach ist die Platzgröße das Problem. Er bittet um transparente Information der Anwohner über die genauen Kosten.

 

Herr Larosch stellt klar, dass die Anwohner nicht schlechter gestellt würden, als bei anderen Beitragsberechnungen, da die abzurechnende Breite der Fläche auf 7 m begrenzt werde.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=100795&selfaction=print