15.09.2020 - 4 Aktuelle Situation in der Corona-Krise

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Beratung

 Frau Wulf berichtet, dass der Betrieb des Eurogress langsam wieder anläuft und einige Veranstaltungen durchgeführt werden. Ab September findet z.B. eine Veranstaltungsreihe (14 x) des Das Da Theaters (Musical „Auf und davon“) mit einem reduzierten Bestuhlungsplan (340 TN) statt.

Die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) gilt bis einschließlich 15.09.2020, d.h. am 16.09.2020 wird eine weitere Version veröffentlicht. Seit dem 22.03.2020 hat es bislang 11 Änderungen dieser Verordnung gegeben. Die verschiedenen Versionen hatten jeweils nur eine Gültigkeit von bis zu zwei Wochen.

 

Die Verunsicherung der Veranstalter wird immer größer, da langfristige Planungen nahezu unmöglich sind. Über die bisherigen Bestimmungen hinaus wird die neue CoronaSchVO zwei neue Regelungen enthalten, die zusätzliche Maßnahmen bei der An- bzw. Abreise von Besuchern (ab 500 TN) vorsehen und die Zustimmungspflicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, und Soziales des Landes NRW bei Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern vorschreibt. Als Beispiel nennt sie die Veranstaltung von Hazel Brugger am 30.09.2020. Hier müsste aus Sicht des FB Sicherheit und Ordnung, obschon die Anreise bzw. Abreise individuell erfolgt, ein Konzept für die Einhaltung des Mindestabstands der Veranstaltungsbesucher auf dem Weg vom Parkhaus zum Eurogress und zurück entwickelt werden, was einen weiteren erheblichen organisatorischen Aufwand erfordert.

 

Herr Fischer fragt nach den Auswirkungen der aktuellen Regelungen auf die Durchführung der Sinfoniekonzerte der städtischen Musikdirektion. Frau Wulf erläutert, dass hier die „Drittel-Regelung“ zum Tragen kommt, die besagt, dass von der ursprünglichen Kapazität nur ein Drittel der Plätze zur Verfügung stehen. Im Falle der Sinfoniekonzerte wären das 566 Plätze, inklusive Sicherheitsabstand wird zurzeit ein Bestuhlungsplan von 392 Plätzen umgesetzt.

 

Frau Wulf erläutert den Stand der Absagen und Verlegungen mit dem Hinweis, dass dieser in der Zwischenzeit schon wieder überholt ist. Sie stellt dar, wie problematisch die Situation für die Veranstaltungsbranche ist und dass es der Branche aufgrund der dargestellten Problematik wirklich schlecht geht (längerfristige Planung nicht möglich, zu kurze Planungszeiträume, Durchführung nicht wirtschaftlich, mangelnde Perspektive). Sie folgert aus ihren bisherigen Ausführungen, dass sich dieser Zustand langfristig fortsetzen wird, da Veranstaltungen in das erste Halbjahr 2021 verlegt oder abgesagt werden und größere Veranstaltungen mit Vorlaufzeiten von 1-2 Jahren nicht geplant werden. Dieser Trend zeichnet sich in den aktuellen Anfragestatistiken für Eurogress und Tivoli deutlich ab. Seit April werden sowohl für das Eurogress als auch den Tivoli deutlich weniger Veranstaltungsanfragen gestellt als im vergleichbaren Zeitraum in den Vorjahren. Frau Wulf prognostiziert, dass sich die Auswirkungen der Pandemie bis 2022 auswirken werden. Zudem sieht sie eine Tendenz zur Digitalisierung von Veranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen. Von dieser Entwicklung könnte der Businessbereich im Tivoli besonders betroffen sein, da hier viele kleinere Veranstaltungen stattfinden. Da sich insgesamt abzeichnet, dass auch für größere Tagungen und Kongresse die Nachfrage nach einer hybriden oder komplett virtuellen Durchführung steigt, wird derzeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet.

 

Als Beispiel benennt sie das 30. Internationale Kolloquium für Kunststofftechnik, das Anfang September erstmalig als virtuelle Veranstaltung im Eurogress durchgeführt wurde, nachdem die Präsenzveranstaltung aus dem März verschoben werden musste. Zusammen mit einem technischen Dienstleister wurde das Umsetzungskonzept für die virtuelle Veranstaltung durch das Eurogress entwickelt. Der Veranstalter war mit der Umsetzung sehr zufrieden. Die Veranstaltung wurde von den Teilnehmenden sehr gut angenommen, ca. 200-300 Teilnehmende, auch aus Übersee, waren immer online.

 

Es werden jetzt weitere Produkte für Hybrid-Veranstaltungen ausgearbeitet und proaktiv den in Frage kommenden Kunden vorgestellt. Ziel hierbei ist, die Beratungskompetenz in diesem Bereich weiter auszubauen und Kunden durch Kompetenz langfristig zu binden.

 

Herr Schultheis befürwortet es, dass das Eurogress digitale Formate und Produkte entwickelt. Er sieht dies als zusätzliches sinnvolles Angebot und glaubt, dass in diesem Bereich noch eine Menge möglich ist.

 

Frau Crumbach bedankt sich für das bisherige sehr gute Krisenmanagement und sieht eine Entlastung des Eurogress durch die Durchführung der Konzertreihen. Sie hat vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten des Eurogress. Durch die perfekte Umsetzung der Corona-Schutz-Maßnahmen gelinge es dem Eurogress, Vertrauen zu schaffen und die Kundenbindung zu stärken.

Herr Fischer bedankt sich für die Ausführungen. Anschließend fragt er, wie das Eurogress den Ratsbeschluss vom 26.08.2020 zum Rettungsschirm der freien Kulturszene konkret umsetze.

 

Frau Wulf führt aus, dass alle Anfragen zunächst beim Kulturbetrieb auflaufen und geprüft werden. Dazu hat der Kulturbetrieb einen Fragenkatalog entwickelt, den die Antragsteller ausfüllen müssen. Nach Prüfung werden passende Anfragen an das Eurogress weitergeleitet. Danach erfolgt die weitere Abstimmung direkt zwischen dem Eurogress und dem Veranstalter, die auch Vertragspartner sind. Die anfallenden Kosten werden dem FB 20 in Rechnung gestellt. Der Kulturbetrieb dokumentiert alle Anfragen / Ergebnisse. Der Ratsbeschluss gilt bis zum 31.12.2020. Auf die aktuellen Aufführungen des Das Da Theaters sowie der Accordate-Konzertreihe findet dieses Verfahren bereits Anwendung. Frau Wulf stellt weiterhin dar, dass die zurzeit eingehenden Anfragen zu Chorproben, ihrer Meinung nach nicht unter den Rettungsschirm fallen, da diese keine Aktivitäten (Aufführungen) nach außen im Sinne des Ratsantrags seien.

 

Augenblicklich sind im Eurogress folgende Rettungsschirm-Veranstaltungen gebucht:

14 Aufführungen des Das Da Theaters

2 Konzerte Accordate + 1 geplantes Konzert Accordate

1 Veranstaltung des Vereins Franz e.V.

 

Auf Nachfrage erläutert sie, dass die Kulturakteure keinen Antrag stellen müssen, sondern einen vom Kulturbe-trieb ausgearbeiteten Fragenbogen ausfüllen müssen.

 

Frau Beslagic-Lohe bemerkt, dass es der politische Wille sei, die freie Kulturszene zu unterstützen. Sie sieht kein Hindernis darin, dass das Eurogress auch Räumlichkeiten für Chorproben zur Verfügung stellt.

 

Frau Wulf weist daraufhin, dass im Ratsantrag von Auftrittsmöglichkeiten die Rede sei und nicht von Proben. Da die Durchführung von Chorproben in der Regel abends und am Wochenende stattfinden, bedeutet das für das Eurogress, dass der Umfang der Kurzarbeit einiger Mitarbeitender deutlich reduziert werden müsse.

 

Herr Fischer ergänzt, dass seines Wissens nach geplant sei, den bestehenden Ratsbeschluss auf die Durchführung von Chorproben auszudehnen.

 

Prof. Sicking führt aus, dass der Kulturbetrieb die freie Szene kennt und deshalb die die entsprechenden Krite-rien festlegt und das weitere Vorgehen managt.

 

Frau Crumbach weist darauf hin, dass insbesondere Chöre als Spreader zu betrachten sind.

 

Herr Jacoby weist darauf hin, dass dieser Themenkomplex den Kulturbetrieb betrifft und entsprechende Ent-scheidungen vom Kulturausschuss getroffen werden.

 

Herr Schultheis unterstützt die Ausführungen von Prof. Sicking, dass der Kulturbetrieb zuständig ist, die Anfra-gen koordinieren muss und festlegt, wer unter den Rettungsschirm fällt.

Bei einem Dissens müsse der Kulturausschuss entscheiden. Entscheidungen dieses Themenkomplexes sind im Betriebsausschuss Eurogress falsch platziert.

 

Frau Beslagic-Lohe fragt nach, wieso im Eurogress eine Veranstaltung mit Daniele Ganser stattfinden könne, da dieser in Verdacht stehe, zur Verschwörungsszene zu gehören.

 

Frau Wulf erläutert dazu, dass das Eurogress als städtischer Eigenbetrieb keine rechtliche Möglichkeit besitzt, solche Veranstaltungen abzulehnen. Veranstaltungen, die nicht verboten seien, können seitens des Eurogress nicht abgelehnt werden. Es gibt genügend Beispiele, wo Veranstalter die Durchführung ihrer Veranstaltung mit Erfolg eingeklagt haben.

Frau Lang fragt nochmals nach, ob es im Falle der Veranstaltung von Daniele Ganser tatsächlich keine Handhabe gebe, diese zu verbieten.

 

Frau Wulf erläutert nochmals, dass, solange Veranstaltungen nicht verboten sind, keine rechtliche Möglichkeit besteht, Veranstaltungen abzulehnen. Dieselbe Problematik taucht auch bei Tour-Produktionen schlechter Qualität auf, die ihre Auftrittsmöglichkeiten einklagen.

 

Herr Schultheis findet das Thema bedauerlich, aber Veranstaltungen können nur untersagt werden, wenn dies rechtlich zulässig ist.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.