16.09.2020 - 18 Anpassung der Wertgrenze für Vorabveröffentlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Erhöhung der Wertgrenzen für Vorabveröffentlichungen aufgrund der Binnenmarktrelevanz bei Baumaßnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) von derzeit 50.000 € netto auf 200.000 € netto. Für Aufträge für Dienst- und Lieferleistungen, sowie freiberufliche Leistungen und Leistungen auf Grundlage der HOAI soll die Wertgrenze von 25.000 € netto auf 150.000 € netto angepasst werden.

 

 

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