15.05.2025 - 15 Bewohnerparken BU 5 (Malmedyer Straße) - Einric...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Wagner kündigt an, dem TOP trotz Kritik aus verschiedensten Richtungen zustimmen zu wollen, aber zu erläutern, warum er dies tue. Seine Partei stehe dafür, dass immer die Interessen der schwächsten Vekehrsteilnehmer Vorrang hätten. Wenn nun durch den mangelnden freien Fußweg eben jene schwächeren Verkehrsteilnehmenden in Gefahr gerieten, so sei dies ein Argument für ihn, der Verwaltung zuzustimmen, auch wenn durch den Wegfall des Gehwegparkens weniger Parkflächen zur Verfügung stünden.
Er erkundigt sich bei der Verwaltung, ob es eine Aufstellung gebe, wie viele Parkflächen wegfielen.

Das müsse man nachreichen, so Herr Müller.

 

Herr van den Hurk plädiert dafür, die Angelegenheit im großen Ganzen zu sehen, nämlich im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Salierallee. Das Freihalten der Bürgersteige sei ihm persönlich eine Herzensangelegenheit.. Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone werde man einen wichtigen Baustein für genügend Parkplätze für die Anwohner schaffen. Er verweist auf die Prioritätenliste zur Einrichtung von Bewohnerparkzonen, auf der man seinerzeit die Zone BU5 nach vorne gezogen habe.

 

Die Umgestaltung der Salierallee sei ein wichtiges Kriterium, so Herr Lindemann. Insbesondere die dann dort wegfallenden Parkplätze. Durch den dann entstehenden Parkdruck wolle man die Parkzone einführen um diesem zu begegnen. Allerdings sei die Umgestaltung noch lange nicht abgeschlossen. Er wolle den Verdrängungseffekt in die umliegenden Straßen vermeiden, bis die Salierallee fertiggestellt sei.

 

Ratsfrau Breuer kündigt an, die Vorlage abzulehnen. Man müsse in der Lage sein zu lernen. Wenn man überall nur einen Verdrängungseffekt erreiche, müsse man eben andere Mechanismen bedienen. Ein weiterer Aspekt seien die mittlerweile immens hohen Kosten für einen Bewohnerparkausweis von oftmals rund 400€ für Familien.

 

Man müsse einen Abwägungsprozess durchlaufen, so Ratsherr Neumann. Schließlich habe man der Verwaltung einen klaren politischen Auftrag gegeben, Bewohnerparkzonen auszuweisen. Natürlich könne man grundsätzlich alles wieder in Frage stellen, allerdings müsse man eben auch sehen, dass der Straßenraum zu knapp sei und dies entsprechend Auswirkungen habe. Die Bewohnerparkkosten seien bisher viel zu gering ausgefallen und auch mit der neuen Preisgestaltung sei die Gebühr noch fair. Der Wegfall von Parkplätzen in diesem Bereich habe nichts mit der Bewohnerparkzone zu tun, sondern damit, dass man die Fußwege freihalten wolle, mit Abbiegesituationen etc. Er sei sich sicher, dass unter dem Strich ein positiver Effekt für die Anwohner entstehen würde und dankt der Verwaltung.


Auch Herr Nositschka begrüßt das Ganze. Er habe durchaus unterschiedliche Rückmeldungen der Anwohner erhalten. Eine kleinteiligere Lösung sei jedoch an dieser Stelle nicht sinnvoll.

 

Herr Lindemann prognostiziert bei den jetzigen Gebühren für den Bewohnerparkausweis einen Effekt der Verdrängung.

 

Ratsherr Breuer widerspricht, dass seine Fraktion mit den Bewohnerparkausweisen die Familien belastete. Bei der soeben vorgestellten Studie sei herausgekommen, dass rund 40% der Haushalte gar kein Auto besäße. Diese müssten aber alles mitfinanzieren, wenn man als Bemessungsgrundlage den PKW nehmen würde. Stattdessen habe man lieber die KiTa Gebühren angepasst.

 

Man habe mittlerweile 28 Bewohnerparkzonen in Aachen, gibt Herr van den Hurk an. Bei allen Einrichtungen habe es Verdrändungseffekte gegeben. Er verstehe daher nicht, warum jetzt plötzlich darüber Diskussionen entstünden. Bei der Förderung von Familien sei er ebenfalls der Meinung, dass man so zielgenau vorgehen müsse, dass alle profitierten und da sei das Auto eine schlechte Grundlage.

 

 

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

  1. Den im beigefügten Plan (Anlage 2) dargestellten Bereich als Bewohnerparkzone „BU 5“ mit Bewohnerparkausweis für Bewohner*innen einzurichten und die Gebietsgrenze entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.
  2. In dem Bewohnerparkbereiche „BU 5“ alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinnutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis „BU 5“ werden innerhalb der Zone von der vorgegebenen Parkgebühr befreit.
  3. Die Straßen innerhalb der Zone „BU 5“ gemäß der Plandarstellung in Anlage 5 zu beschildern.
  4. Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen.
  5. In der Zone „BU 5“ ein Tagesticket für 6 € einzurichten.
  6. Die Höhe der Parkgebühren sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung zu richten. Auf eine Begrenzung der Höchstparkdauer wird zugunsten von Besucher*innen und Kund*innen verzichtet.
  7. Die Sonderparkberechtigung von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.
  8. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone „BU 5“ schnellstmöglich zu verfolgen.
  9. Die Einführung durch einen Informationsflyer für Bürger*innen zu begleiten.
  10. Die Verwaltung zu beauftragen, die personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs zu schaffen. Dazu erhält der Personal- und Verwaltungsausschuss eine gesonderte Vorlage.
  11. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises entsprechend der geltenden Bewohnerparkausweisgebührenordnung festzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen,

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Anlagen zur Vorlage