15.05.2025 - 5 Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Ratsherr Breuer zeigt sich froh darüber, dass man in der Sache noch eine Runde gedreht und die Stellplatzsatzung noch einmal an der einen oder anderen Stelle überarbeitet habe. Auch wenn einiges, wie zum Beispiel die Öffnungsklausel nicht möglich sei, was dem Landesrecht geschuldet sei, so halte er die jetzige Fassung doch für sinnvoll Wichtig sei aus seiner Sicht, dass man das Ganze auch evaluiere und schaue, inwieweit alles handhabbar sei. Dies solle aus seiner Sicht nicht schon nach einem Jahr geschehen, sondern von der Verwaltung ein geeineter Zeitraum gefunden werden.

 

Herr Nositschka nimmt Bezug darauf, dass das Parken grundsätzlich mindestens doppelt so teuer wie ein Mobilticket und auch teurer als ein privater Stellplatz sein solle. Er frage sich, ob dies überall, insbesondere in den Randbezirken auch wirklich der Realität entspreche. Die Regelung für solidarfinanzierte ÖPNV Tickets müsse sich wohl auf das Semesterticket beziehen,welches aber wohl nicht zur Anwendung kommen werde, da nicht die Hochschulen, sondern die Studierendenschaften mit der ASEAG die Verträge schlössen.

Dadurch läge für die Hochschulen das Semesterticket gar nicht in ihrer Entscheidungshoheit und sie könnten es nicht zur Reduktion von Stellplätzen vertraglich nutzen.
 

Herr Schuster verspricht, die Anregungen von Herrn Nositschka zu den Kosten mitzunehmen. Man wolle den Arbeitgebern ein Anreizsystem bieten, dass sie lieber ein Ticket anbieten, statt Stellplätze zu bauen.

Bezüglich des Semestertickets habe man die Tickets des aktuellen Sytems in der Satzung benannt um sicherzustellen, dass diese auch weiterhin berücksichtigt würden. Gleichzeitig sei man aber auch so flexibel, dass man notwendige Anpassungen jederzeit vornehmen könne.

 

Frau Strack erkundigt sich, warum in der Stellplatzsatzung keine Stellplätze für Menschen mit Behinderung aufgenommen wurden.

 

Man regele mit der Satzung den Zu- und Abverkehr, so Herr Schuster. Für Menschen mit Behinderungen und deren Stellplätze gebe es zusätzliche rechtliche Regelungen, so dass diese nicht in der Stellplatzsatzung geregelt werden müssten.

 

 

 

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.