08.10.2020 - 4 Bebauungsplan - Rütscher Straße/ Nizzaallee -;h...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Plum und Herr Adenauer nehmen wegen Befangenheit nicht an Beratung und Abstimmung dieses TOP teil.

 

Herr Rau dankt, dass das Thema noch auf die Tagesordnung gesetzt und so zügig ein Bebauungsplan in die Wege geleitet werden konnte. Hintergrund sei die Baugenehmigung für ein relativ großes Gebäude an der Nizzaallee. Nichts desto trotz müsse man das gesamte Gebiet einer vernünftigen Entwicklung zuführen. Durch den Beschluss habe man verschiedene rechtliche Mittel, z. B. die Zurückstellung. Besonders das Thema Kloster habe hohe Wellen geschlagen, vor allem in der Bürgerschaft. Es sei denkmalgeschützt und verfalle. Er bitte die Verwaltung, sich darum zu kümmern.

 

Herr Gilson stellt fest, man sei sehr unglücklich über die Entwicklung gewesen. Deshalb sei es sehr positiv, dass jetzt Regelungen getroffen werden sollen. Außerdem sei das Gebiet in einer extremen topographischen Lage. Es sei also gut, dass ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

 

Herr Baal erklärt ergänzend, selbst bei der Umsetzung des alten Aufstellungsbeschlusses hätte eine Regelungslücke bestanden; eine Steuerung sei allenfalls nach § 34 BauGB möglich gewesen. Insofern finde er es gut, dass der Lousberg jetzt insgesamt als Gebiet einem Bebauungsplan unterworfen werden soll. Seines  Wissens befinde sich das Kloster in einem Insolvenzverfahren, weshalb es an der Zeit sei, es in eine andere Hand zu geben.

 

Der Vorsitzende teilt mit, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte habe einen geänderten Beschluss gefasst. Bei dem letzten Punkt des Beschlussvorschlags sei das Wort „Würdigung“ am Satzanfang durch „Beachtung und Erhalt“ ersetzt worden. Er richtet an die Verwaltung die Frage, ob die Änderung redundant ist.

Frau Ohlmann antwortet, es sei eine Konkretisierung.

 

Herr Baal stellt fest, da ein Aufstellungsbeschluss gefasst und gleichzeitig eine Aufhebung beschlossen werde, gebe es einen nahtlosen Übergang.

 

Der Ausschuss fasst folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

  • Ermöglichung einer qualitätvollen Nachverdichtung unter Erhalt des Siedlungscharakters des Quartiers
  • Anwendung der Leitlinien für die Innenentwicklung der Stadt Aachen sowie insbesondere bei städtebaulich bedeutsamen Projekten von qualitätssichernden Planungsverfahren (Wettbewerbe, Mehrfachbeauftragungen) unter Einbindung der Öffentlichkeit
  • Stärkung des geförderten Wohnungsbaus im Quartier
  • Reduktion der Kfz-Belastung
  • Verbesserung der Freiraumqualität und Aufwertung der Blockinnenbereiche
  • Erhöhung des Grünanteils und Weiterentwicklung der vorhandenen Vorgartensatzung
  • Beachtung und Erhalt der erhaltenswerten historischen Bausubstanz unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange

die Aufstellung des Bebauungsplanes Rütscher Straße / Nizzaallee für den Planbereich zwischen Rütscher Straße, Nizzaallee und Ludwigsallee im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

 

Außerdem beschließt er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 231 – Nizzaallee - im Bereich zwischen Nizzaallee und Lousberg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage