07.12.2005 - 20 Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachenhier: ...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

 

Ratsfrau Dr. Wolf zeigt sich als Mitglied des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb überrascht über heutige Zeitungsberichte bezüglich der Behandlung des Themas im Ausschuss und führt u.a. aus, dass großer Konsens geherrscht habe über die geplanten Änderungen in der Friedhofsgebührenordnung und lediglich eine Position strittig war. Auf die erfolgten Abstimmungen geht sie im Einzelnen ein und teilt mit, dass

 

-           die neue Entgeltordnung für das Krematorium einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
             wurde und

 

-           bei der Position „Grab für nicht bestattungspflichtige Kinder“ keine Gebührenerhöhung
            vorgenommen werden soll.

 

Auf Antrag der Fraktion der CDU sei dann über die Gebührenposition „Wahlgrab, normale Lage“ separat abgestimmt worden und dieser Antrag habe keine Mehrheit gefunden. Aufgrund des insgesamt großen Konsenses richtet sie sodann an den Oberbürgermeister die Empfehlung, separat über die Gebührenposition „Wahlgrab, normale Lage“ abstimmen zu lassen und dann insgesamt über die geänderte Friedhofsgebührenordnung.

 

Der Vorsitzende der Fraktion der CDU, Ratsherr Einmahl, führt aus, dass sicherlich in den meisten Punkten Konsens bestehe. Als problematisch bezeichnet er allerdings die Gebühren für die Wahlgrabstätten. Wenn hier keine Änderung erfolge, werde die CDU-Fraktion die neue Friedhofsgebührenordnung ablehnen. Auf die Gründe hierfür (hohe Kosten bei Verlängerung von Wahlgräbern und dadurch bedingt Rückgabe an die Stadt mit entsprechend notwendiger Pflege durch die Stadt) geht er näher ein, verweist auf entsprechendes Zahlenmaterial und die Zunahme der Zahl der Urnenbestattungen mit der Folge, dass immer mehr Wahlgräber zurückgegeben würden. Anhand eines Beispieles legt er dar, welche Kosten entstehen würden, dass viele Familien sich diese hohen Kosten nicht mehr leisten könnten und im Ergebnis dies für die Stadt nicht mehr wirtschaftlich sei. Er spricht sich daher entweder für die Beibehaltung der Gebührenhöhe bei dieser Position aus oder empfiehlt eine Lösung dahingehend, dass die Verlängerung pro Grabstelle erfolge mit entsprechenden Gebühren für die fehlende Nutzungsdauer. Die hierzu unterbreiteten Änderungen bezeichnet er als falschen Weg, dieser Lösung werde die CDU-Fraktion nicht zustimmen und – sofern keine Änderung vorgenommen werde – dieser Satzung nicht zustimmen.

 

Zur Geschäftsordnung beantragt der Vorsitzende der Fraktion der SPD, Ratsherr Höfken, diesen Punkt heute zu vertagen und in der geplanten Sondersitzung des Rates hierüber zu entscheiden.

 

Ratsfrau Kuck bezieht seitens der Grünen zu diesem Punkt Stellung, verweist auf die Notwendigkeit zur Verabschiedung der Satzung noch in diesem Jahr und hinterfragt, ob die hier unterbreiteten Vorschläge mit den finanziellen Auswirkungen auch so kurzfristig umsetzbar und richtig seien. Sie verweist ferner auf im ablaufenden Jahr hierzu bereits geführte Diskussionen, befürchtet, dass bei Beibehaltung der alten Sätze der Stadt ein erhebliches Defizit entstehe und bittet daher die Fachverwaltung um entsprechende Stellungnahme zu den hier unterbreiteten Vorschlägen.

 

Ratsherr Höfken kritisiert, dass Frau Kuck zur Sache und nicht zu dem Vertagungsantrag Stellung bezogen habe.

 

Seitens der Fraktion der FDP spricht Ratsherr Pabst sich für eine Vertagung des Punktes bis zur Sondersitzung des Rates aus.

 

Ratsherr Pilgram unterstützt seitens der Fraktion der Grünen den Vertagungsantrag und ergänzt, dass Frau Kuck sich bereits zu Wort gemeldet habe, bevor der Vertagungsantrag gestellt wurde.

 

Der Oberbürgermeister stellt sodann Einvernehmen darüber fest, dass die Entscheidung über den Nachtrag zur Friedhofsgebührenordnung heute vertagt und der Punkt in der geplanten Sondersitzung des Rates noch im Dezember erneut behandelt werden soll.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=10192&selfaction=print