14.12.2005 - 8 Wanderwegenetz im SüdraumAnträge der Fraktion d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 14.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Gleißner erteilt einen ersten Zwischenbericht zur Schaffung eines bezirklich übergreifenden Wanderwegenetzes im Stadtbezirk. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.
In der anschießenden Beratung bittet Herr Gosten um Prüfung, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, historische Wanderwege über private Wiesen wieder herzustellen oder aufrecht zu erhalten, wenn keine Wegerechte für die Stadt vorliegen.
Die CDU-BF bedankt sich für den Vortrag und verdeutlicht, dass es in der Örtlichkeit tatsächlich so ist, dass frühere Wege nicht mehr vorhanden sind, so war z. B. das Iterbachtal früher durchgängig begehbar. Sie spricht die Hoffnung aus, in Zukunft hier mehr Aufklärung zu erhalten und wünscht ein Kartenverzeichnis der Wege zu erhalten.
Auch für die SPD-BF ist es wichtig, dass Zwischenschritte eingeplant werden, um die Kosten vertretbar zu halten. Ein Knotenpunktsystem wie es in den Niederlanden eingerichtet wurde, ist sehr kostenaufwändig. Die beabsichtigten grenzüberschreitenden Aktivitäten werden sehr begrüßt. Sie stellt die Frage, was die Verwaltung tun kann, wenn sich nach der Bestandsaufnahme ergibt, dass ein Weg von einem Landwirt geschlossen wurde?
Die Grüne-BF zeigt sich sehr angetan von diesen Vorstellungen und begrüßt, wenn der eine oder andere Weg bereits durchgehend markiert und verkehrlich das Begehen ermöglichst werden könnte.
In diesem Zusammenhang teilt Herr Dr. Gleißner mit, dass das bestehende Markierungssystem des Eifelvereins weiter verwendet werden soll. Zuvor ist jedoch die Verkehrssicherungspflicht für die betroffenen Wege verwaltungsintern abzuklären. Bei den Wegen, die durch Landwirte geschlossen wurden, ist zusätzlich zu prüfen, ob für die Stadt ein Wegerecht existiert.
Anlagen zur Vorlage
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