10.12.2020 - 5 Auswirkungen der Corona-Krise
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum:
- Do., 10.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Wulf verweist auf die Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt, die an die Betriebsausschussmitglieder verschickt worden sind und führt kurz zusammenfassend auf, dass es seit dem 22.03.2020 17 verschiedene Fassungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) gegeben hat. Die aktuelle Verordnung gilt bis einschließlich 20.12.2020, d.h. spätestens ab dem 21.12.2020 wird eine weitere Version veröffentlicht. Schon jetzt ist aktuell bekannt, dass bis zum 10.01.2021 keine Veranstaltungen stattfinden dürfen, so dass das Neujahrskonzert der städtischen Musikdirektion sowie weitere Veranstaltungen in diesem Zeitraum abgesagt werden müssen. Da die verschiedenen Versionen der CoronaSchVO jeweils nur eine Gültigkeit von bis zu zwei Wochen hatten, wird die Verunsicherung der Veranstalter immer größer, da langfristige Planungen nahezu unmöglich sind und keiner weiß, auf welcher Basis geplant werden soll. Das führt dazu, dass weitere Veranstaltungen abgesagt oder verlegt werden.
Basierend darauf stellen sich die finanziellen, personellen und infrastrukturellen Auswirkungen für das Eurogress Aachen wie folgt dar: da mit einem sehr viel höheren Jahresfehlbetrag zu rechnen ist (-3.557.000 EUR), steigt analog dazu auch der Zuschussbedarf. Der Jahresverlust wird durch den laufenden Zuschuss der Stadt Aachen ausgeglichen. Der Zuschuss der Stadt wird für 2020 mit 1.465.800 EUR entsprechend der bisherigen mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Aachen angesetzt. Der den Jahresfehlbetrag übersteigende Anteil des städtischen Zuschusses in Höhe von 2.091.200 EUR wird aus der Kapitalrücklage entnommen. Frau Wulf berichtet, dass für das Eurogress Aachen die Novemberhilfe des Bundes beantragt werden konnte und bereits eine Abschlagszahlung erfolgt ist. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Antrag bereits genehmigt ist. Zurzeit wird geprüft, ob auch die Dezemberhilfe in Anspruch genommen werden kann.
Weiterhin führt sie aus, dass für den Großteil der Mitarbeitenden die Kurzarbeit weiter fortgesetzt werden muss (mind. Januar/Februar 2021) und nicht zwingend notwendige Instandhaltungsmaßnahmen verschoben werden. Die Reduzierung der Kosten kann weiterhin nur mit einer restriktiven Sparpolitik umgesetzt werden, mit der Konsequenz, dass die verlagerten Kosten dann in Folgejahren anfallen werden.
Die besondere Situation der Corona-Pandemie erfordert zudem einen besonderen Umgang mit den vertraglich vereinbarten Stornoregelungen.
Sie erläutert, dass verschiedene Anwendungen von Stornoregelungen, je nach Sachverhalt, zu unterscheiden sind:
a. gesetzlich bedingte Veranstaltungsverbote
b. geänderte Rahmenbedingungen wie z.B. Reduzierung der zulässigen Teilnehmerzahl
c. kurze Geltungsdauer der Coronaschutzverordnung
d. unklare Definition der zulässigen Veranstaltungen
e. rechtliche Rahmenbedingungen anderer Länder (für Beteiligte der Produktionen)
Die aufgeführten Punkte führen dazu, dass Veranstalter bis kurz vor Veranstaltungsbeginn keine konkrete Pla-nungssicherheit haben. Deshalb können sie auch nicht abschätzen, ob sie die Veranstaltung wirtschaftlich durchführen können. Häufig ist daher eine frühzeitige Absage für Veranstalter die bessere Lösung. Für diese Fälle gilt es, vom Vertrag abweichende Stornoregelungen zu finden. Sie führt aus, dass das Eurogress Aachen juristische Auseinandersetzungen unbedingt vermeiden will. Letztendlich arbeitet das Eurogress mit vielen Stammkunden zusammen. Ziel ist vielmehr, interessensgerechte Regelungen zu finden, die eine angemessene Risikoverteilung zwischen dem Eurogress Aachen und dem Veranstalter darstellen. Abschließend erklärt sie, dass auf eine aktuelle Zusammenstellung der Absagen- bzw. Verlegungen verzichtet wurde, da dies aufgrund der Fülle der Fälle nicht mehr darstellbar ist.
Herr Jacoby bedankt sich für die Ausführungen und weist auf die besonderen Schwierigkeiten hin, die der aktuellen Situation geschuldet sind.
Herr Casper fragt nach dem Stand der Anfragen für zukünftige Veranstaltungen. Frau Wulf teilt mit, dass die Buchungslage schlecht sei und für größere Veranstaltungen weder mittel- noch langfristig neue Termine angefragt werden.
Herr Pilgram fragt nach, ob es bereits Anfragen für hybride Veranstaltungen gegeben habe und ob das Eurogress Aachen solche Angebote vorsieht. Frau Wulf nennt als Beispiel das 30. Internationale Kolloquium für Kunststofftechnik, das Anfang September 2020 erstmalig als virtuelle Veranstaltung im Eurogress durchgeführt wurde, nachdem die Präsenzveranstaltung aus dem März verschoben werden musste. Zusammen mit einem technischen Dienstleister wurde das Umsetzungskonzept für die virtuelle Veranstaltung durch das Eurogress entwickelt. Der Veranstalter war mit der Umsetzung sehr zufrieden. Weitere ähnliche Formate sind bereits für den November/Dezember geplant gewesen, konnten aber wegen des Teil-Lockdowns nicht durchgeführt werden. Es werden jetzt weitere Produkte für Hybrid-Veranstaltungen ausgearbeitet (mit und ohne externe Dienstleister) und proaktiv den in Frage kommenden Kunden vorgestellt. Ziel hierbei ist, die Beratungskompetenz in diesem Bereich weiter auszubauen und Kunden durch Kompetenz langfristig zu binden. Außerdem ist bereits, um kleinere Formate in Eigenregie durchführen zu können, dafür notwendige Technik für ca. 5.000,00 EUR angeschafft worden.
Frau Beslagic fragt nach, ob die Corona bedingten Verluste über den städtischen Haushalt abgedeckt seien. Frau Wulf berichtet, dass diesbezüglich Gespräche mit der Kämmerei stattfinden. Wie bereits dargestellt, benötigt das Eurogress Aachen über den regulären Zuschuss der Stadt Aachen hinaus weitere Mittel. Sie geht davon aus, dass auch im Jahr 2021 ein höherer Zuschussbedarf bestehen wird und mit einem Normalbetrieb voraussichtlich erst wieder ab 2022 zu rechnen ist.
Herr Bogoczek fragt nach, ob es nicht gerade jetzt sinnvoll sei, Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Frau Wulf betont, dass alles, was dringend nötig ist, auch durchgeführt wird. Sie verweist jedoch darauf, dass immer auf die Liquidität geachtet werden muss. Zudem benötigt man für die Planung größerer Maßnahmen eine entsprechende Vorlaufzeit und eine komplett veranstaltungsfreie Zeit. Die hierfür notwendige Planungssicherheit ist im Moment aber auch nicht gegeben. Sie führt weiter aus, dass in normalen Zeiten die Sommerpause das Zeitfenster ist, indem größere Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.