08.12.2020 - 4 20. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung vo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Dr. Fitter möchte gerne wissen, wenn die Regionetz AG den überwiegenden Teil der Arbeit übernehme, wer den Rest durchführe und anhand welcher Aspekte es zu der Aufteilung komme.
Herr Demmer merkt zudem noch an, dass er positiv wahrnehme, dass die anteiligen Kosten senken, und bittet darum, künftig alle aufgeführten Anlagen auch beizufügen.
Frau Hermanns von der Verwaltung, beantwortet die Frage von Frau Dr. Fitter dahingehend, dass der Teil, der durch die Regionetz AG übernommen wird, hauptsächlich technischer Natur sei und der Rest der Arbeiten durch Personal des FB 36 übernommen werde, wofür der Regionetz jedoch Personalkosten in Rechnung gestellt würden, wie Herr Beigeordneter Dr. Kremer ergänzt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 20. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.
Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44 kB
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2
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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