14.12.2005 - 2 Aufstellung des Bebauungsplanes - Debyestraße/ ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 14.12.2005
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Außerordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Liebenhoff von der CDU-BF weist darauf hin, dass bereits schon mal ein Beschluss in einer Bezirksvertretungssitzung gefasst worden ist. Der Baumarkt OBI ist in Brand ansässig und sollte an der Debyestraße/Trierer Straße ausgeweitet werden. Die Offenlegung des Haarbaches sollte mit einbezogen werden. Die CDU-BF stimmt dem Beschlussvorschlag zu.
Die SPD-BF stimmt ebenfalls dem Beschlussvorschlag zu.
Frau Prolingheuer-Griese und Frau Reiber können sich dem Beschlussvorschlag für die Fraktion der Grünen nicht anschließen.
Herr Blum sieht für den Baumarkt OBI und Brand nur Vorteile und wird deshalb dem Beschlussvorschlag für die FDP zustimmen.
Ratsherr Schabram bezweifelt die Dringlichkeit dieses Tagesordnungspunktes. Die Vorlage ist nicht mit dem Gebietsentwicklungs-, dem Flächennutzungs- und Landschaftsplan vereinbar. Er verweist auf die Verkehrssituation an dieser Stelle und hält den Grünzug für erhaltenswert. Für den OBI-Markt gäbe es alternative Standorte.
Herr Liebenhoff von der CDU-BF entgegnet Ratsherrn Schabram, dass die vorgebrachten Argumente bekannt und auch ausreichend diskutiert worden sind.
Bezirksvorsteher Henn beendet die Diskussion und fasst zusammen, dass der Baumarkt OBI an der jetzigen Stelle nicht verbleiben kann. Der Grünzug an der Autobahn sollte nicht überbewertet werden. Der Stadtbezirk Brand verfügt über 2/3 des gesamten Aachener Naturschutzgebietes und leistet damit einen hohen Beitrag für die gesamte Stadt Aachen. Er ist der Meinung, dass im vorliegenden Fall – aus guten Gründen - vom Flächennutzungsplan abgewichen werden kann.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt mit 2 Neinstimmen und 1 Stimmenthaltung folgenden